Die Staatsanwaltschaft Hannover ermittelt gegen Steffen Krach, den sozialdemokratischen Spitzenkandidaten für die Abgeordnetenhauswahl in Berlin. Nach Angaben der Behörde wurden am 9. September 2026 drei Objekte in Hannover und in Berlin durchsucht. Zu Art und Inhalt der Vorwürfe machte die Staatsanwaltschaft keine Angaben. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Krach erklärte nach Bekanntwerden der Maßnahmen, er werde absolute Transparenz herstellen und seinen Wahlkampf fortsetzen. Der Sozialdemokrat war bis vor Kurzem Regionspräsident der Region Hannover und zuvor Staatssekretär in Berlin. Die Ermittlungen fallen damit in eine laufende Wahlkampfphase in der Hauptstadt.
Die Behörde bestätigte die Durchsuchungen, äußerte sich jedoch nicht zu möglichen Beschlagnahmen, weiteren Betroffenen oder einem konkreten Tatvorwurf. Ob Krach formell als Beschuldigter geführt wird, ließ die Staatsanwaltschaft ebenso offen. Angaben über den Zeitpunkt weiterer Schritte oder über den Umfang der ausgewerteten Unterlagen wurden nicht gemacht.
Politisch sorgte der Vorgang unmittelbar für Reaktionen. Aus der Opposition kamen Forderungen nach zügiger Aufklärung; zugleich mahnten Vertreter anderer Parteien und Beobachter zur Zurückhaltung, solange keine belastbaren Ermittlungsergebnisse vorliegen. Rechtlich berühren die Maßnahmen weder die Kandidatur noch den laufenden Wahlkampf: Formale Beschränkungen gegen Krach sind nach offizieller Darstellung nicht verhängt worden.
Für die Öffentlichkeit gesichert sind derzeit drei Punkte: Die Staatsanwaltschaft Hannover führt ein Ermittlungsverfahren, es gab Durchsuchungen an drei Orten in Hannover und Berlin, und Krach hat Transparenz angekündigt. Offen bleiben dagegen die konkrete rechtliche Bewertung, die Reichweite der Ermittlungen sowie mögliche Beweismittel. Bis zu weiteren behördlichen Mitteilungen ist der Sachstand damit vorläufig.
Der Fall hat über Berlin hinaus Bedeutung, weil Krach lange in beiden politischen Sphären tätig war – als Regionspräsident in Niedersachsen und zuvor als Staatssekretär in der Hauptstadt. Er steht nun gleichzeitig als Bewerber um ein Landesamt und als Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens im Fokus. Wie sich der Vorgang auf die Abgeordnetenhauswahl auswirkt, ist derzeit nicht absehbar; belastbare Prognosen liegen nicht vor. Maßgeblich für die weitere Einordnung werden offizielle Informationen der Ermittlungsbehörden sein.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).