Die Deponie Büttelborn hat am 3. September 2026 erstmals mineralische Abfälle aus dem Rückbau des Kernkraftwerks Biblis angenommen. Nach Angaben des Betreibers der Rückbauanlage umfasste die erste Anfahrt rund 60 Tonnen. Im Laufe des Jahres sind weitere Transporte geplant; insgesamt geht es um bis zu 3.200 Tonnen freigemessener mineralischer Abfälle.
Der Schritt ist das Ergebnis eines langwierigen Rechtsstreits. Das Regierungspräsidium Darmstadt hatte die Mitbenutzung der Deponie genehmigt und die Betreiberin verpflichtet, bestimmte freigegebene Baustoffe aufzunehmen. Frühere Entscheidungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs bestätigten diese Anordnung. Damit ist die rechtliche Grundlage geschaffen, die nun begonnene Annahme der als freigemessen eingestuften Materialien in Büttelborn umzusetzen.
RWE erklärt, bei den angelieferten Materialien handle es sich um freigemessene, nach den strahlenschutzrechtlichen Vorgaben bewertete und damit als nicht gefährlich eingestufte Abfälle. Die erste Lieferung sei in vertraglicher Abstimmung mit dem Zweckverband Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße und der Deponiebetreiberin erfolgt. Behörden verweisen darauf, dass freigemessene Mengen zuvor ein behördliches Prüfverfahren durchlaufen, das den Schutz von Menschen und Umwelt sicherstellen soll.
Kritik kommt unterdessen von Umweltverbänden und Teilen der lokalen Bevölkerung. Der BUND Hessen hält die Praxis der Freigabe für problematisch und warnt vor Vertrauensverlusten in die Entsorgungswege. Vertreterinnen und Vertreter aus der Bürgerschaft sehen in den Anlieferungen eine zusätzliche Belastung für die Region Groß-Gerau. Befürworter verweisen hingegen auf die bestehenden gesetzlichen Grenzwerte und die Kontrollmechanismen, die nach ihrer Darstellung eine sichere Entsorgung ermöglichen.
Das Bundesumweltministerium und die zuständigen Landesbehörden bewerten die Freigabe als zulässig, sofern die Grenzwerte eingehalten werden. Der nun gestartete Transportablauf ordnet sich in den bundesweiten Rückbau kerntechnischer Anlagen ein, bei dem ein kleiner Teil der Materialien nach behördlicher Freimessung in den regulären Entsorgungsweg überführt werden kann. Die praktische Umsetzung bleibt jedoch umstritten, weil sie rechtliche, organisatorische und kommunikative Anforderungen an Betreiber, Kommunen und Aufsicht verschärft.
Kurzfristig sind weitere Teilanlieferungen vorgesehen. Parallel werden Zuständigkeiten und Kostenfragen zwischen kommunalen Entsorgern, Betreiber und Deponie fortlaufend abgestimmt. Der Fall Biblis bleibt damit ein wichtiger Bezugspunkt für Freigabeprozesse im Rückbau und für die Debatte über dauerhaft geeignete Entsorgungswege in Deutschland.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).