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Europäische Union drängt Meta zu Jugendschutz auf Facebook und Instagram auch in Europa

Nach dem US‑Vergleich vom 26. August 2026 fordert die Europäische Kommission Meta auf, die dort vereinbarten Jugendschutzmaßnahmen für Facebook und Instagram auch in der EU zu prüfen und, wo nötig, umzusetzen.

Die Europäische Kommission hat Meta aufgefordert, den am 26. August 2026 in den Vereinigten Staaten vereinbarten Vergleich zu Jugendschutzregeln für Facebook und Instagram sorgfältig auszuwerten und Konsequenzen für Europa zu ziehen. Ein Kommissionssprecher betonte am 27. August 2026, die Rechtslage in der Europäischen Union unterscheide sich grundlegend; eine automatische Übernahme der US‑Vorgaben komme daher nicht in Betracht. Maßstab in Europa seien die Pflichten aus dem Digitale‑Dienste‑Gesetz (Digital Services Act).

Nach Angaben von Meta und übereinstimmenden Berichten umfasst der US‑Vergleich unter anderem stärkere Altersprüfungen, erweiterte Eltern‑ und Betreuungstools, Optionen für nicht personalisierte Inhalte für Minderjährige, Einschränkungen bestimmter Funktionen für Unter‑18‑Jährige sowie verbindlichere Melde‑ und Reaktionsprozesse bei möglicherweise schädlichen Inhalten. Meta sprach von einem wichtigen Schritt und ermutigte andere Anbieter, vergleichbare Schutzmechanismen einzuführen. Die Europäische Kommission verwies jedoch auf laufende Prüf‑ und Durchsetzungsverfahren nach dem Digital Services Act, in deren Rahmen die Eignung einzelner Maßnahmen für den europäischen Rechtsrahmen bewertet werde.

Aus Berlin hieß es, der Vergleich in den Vereinigten Staaten unterstreiche die Dringlichkeit, den Schutz von Kindern und Jugendlichen auch in Europa konsequent zu stärken. Das Bundesfamilienministerium begrüßte die Ankündigung der Kommission, mögliche Vorgaben zügig zu prüfen. Parallel hatten Vertreter der Vereinte Nationen eine weltweite Übernahme strengerer Schutzstandards angeregt. Die Kommission zeigte sich offen für Gespräche mit Meta, stellte aber klar, dass technische Lösungen und rechtliche Anforderungen getrennt zu beurteilen seien.

Wie viel des US‑Pakets sich in Europa wiederfinden wird, hängt von den Ergebnissen der EU‑Prüfungen ab. Möglich sind formelle Anordnungen gegenüber sehr großen Online‑Plattformen, wenn Risiken für Minderjährige nicht ausreichend gemindert werden. Die Kommission nannte am 27. August 2026 keine Fristen. Für Anbieter wie Meta gilt in der Europäischen Union bereits, systemische Risiken zu bewerten, wirksame Alters‑ und Jugendschutzmechanismen vorzuhalten und deren Wirkung regelmäßig nachzuweisen.

Der aktuelle Anlass ist der außergerichtliche Vergleich in den Vereinigten Staaten; er beendet dort eine Reihe von Auseinandersetzungen zwischen Meta und mehreren Bundesstaaten über mögliche Schäden durch soziale Medien bei Kindern und Jugendlichen. In Europa bleibt die Rechtsdurchsetzung eigenständig: Der Digital Services Act verpflichtet Plattformen, Minderjährige besonders zu schützen, personalisierte Werbung an sie zu unterlassen und risikomindernde Maßnahmen zu dokumentieren. Ob die nun in den USA zugesagten Instrumente diesen europäischen Anforderungen genügen, will die Europäische Kommission anhand der konkreten Ausgestaltung prüfen.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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