Die Europäische Kommission hat am 2. September 2026 den von Deutschland geplanten Kapazitätsmechanismus beihilferechtlich genehmigt. Damit darf der Bund ab 2031 den Bau und Betrieb neuer steuerbarer Erzeugungskapazitäten fördern, darunter Gaskraftwerke und stromspeichernde Anlagen. Die Kommission beziffert das Fördervolumen auf 15,6 bis 35,2 Milliarden Euro. Grundlage der Entscheidung sind Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und die Leitlinien für staatliche Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfen.
Ziel der Maßnahme ist es, die Versorgungssicherheit zu stärken, wenn fluktuierende Erneuerbare die Nachfrage nicht decken. Neue Gaskraftwerke, die Kapazitätsverträge mit Laufzeiten von bis zu 15 Jahren erhalten, müssen wasserstofffähig ausgelegt sein, um eine spätere Umstellung auf klimafreundlichere Brennstoffe zu ermöglichen. Zulässig sind neben Kraftwerken auch Speicher und weitere flexible Kapazitäten, die kurzfristig Leistung bereitstellen können. Die Kommission betont, dass die Förderung technologieneutral im Sinne der Versorgungssicherheit ausgestaltet werden soll und an Dekarbonisierungsvorgaben geknüpft ist.
Die Bundesregierung verankert die Maßnahme in ihrer Kraftwerksstrategie. Das Bundeswirtschaftsministerium bereitet dafür Ausschreibungen und vertragliche Regelungen vor. Mit der Genehmigung aus Brüssel erhält die Planung eine verlässliche beihilferechtliche Grundlage; über die konkrete Ausgestaltung der Vergaben sowie den zeitlichen Hochlauf entscheidet die Bundesregierung im nächsten Schritt. Deutschland will so planbare Leistungskapazitäten schaffen, um Lastspitzen insbesondere in den Wintermonaten abzusichern.
Die Reaktionen fallen geteilt aus. Umwelt- und Klimaverbände warnen, der Aufbau zusätzlicher Gaskraftwerke könne fossile Infrastruktur verfestigen und Emissionsminderungen verzögern. Befürworter aus Energiewirtschaft und Teilen der Politik verweisen dagegen auf den Bedarf an kurzfristig abrufbarer Leistung während des Ausbaus von Wind- und Solaranlagen. Entscheidend sei, dass die Anlagen wasserstofffähig errichtet werden und die Förderbedingungen eine zügige Dekarbonisierung erzwingen.
Offen bleibt, in welchem Tempo die für den Umstieg notwendige Wasserstoffinfrastruktur entsteht und wie stark der Haushaltsrahmen von 15,6 bis 35,2 Milliarden Euro tatsächlich ausgeschöpft wird. Klar ist: Mit der Entscheidung der Europäischen Kommission nimmt der Kapazitätsmechanismus in Deutschland eine wichtige Hürde, ohne dass damit inhaltliche Debatten über Umfang, Technologiepfade und Kosten beendet wären.
Redakteur: Daniel Mayer (Artikel mit KI-Unterstützung).