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Europäische Union und Deutschland reagieren auf Sanktionen der Vereinigten Staaten gegen den Internationalen Strafgerichtshof

Nach den am 9. Oktober verhängten US-Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof kritisieren die Europäische Union und die Bundesregierung den Schritt scharf und prüfen Schutzmaßnahmen für den Gerichtsbetrieb.

Die US-Regierung hat am 9. Oktober 2026 Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag verhängt. Die Maßnahmen wurden durch das Office of Foreign Assets Control (OFAC) veröffentlicht und zielen auf finanzielle Beziehungen und Transaktionen mit Bezug zu den Vereinigten Staaten. Der Internationale Strafgerichtshof wies dies als unzulässigen Eingriff in seine Unabhängigkeit zurück. Präsidentin Tomoko Akane betonte, das Gericht werde seine Arbeit entsprechend Mandat und Beweismaßstäben fortführen.

In Europa stießen die US-Maßnahmen auf deutliche Kritik. Der Hohe Vertreter der Europäischen Union verurteilte am 12. Oktober die Sanktionen und hob die Rolle des Gerichts für die Durchsetzung des Völkerrechts hervor. Die Bundesregierung schloss sich diesem Kurs an. Das Auswärtige Amt bekräftigte in einer gemeinsamen Erklärung mit Partnerstaaten die Unterstützung für den Strafgerichtshof und wies die Sanktionen politisch zurück.

Berlin und Brüssel prüfen nach Angaben aus diplomatischen Kreisen rechtliche und politische Optionen zum Schutz des Gerichtsbetriebs in der Europäischen Union. Als mögliches Instrument wird die Blockierverordnung der Europäischen Union genannt, mit der extraterritoriale Sanktionen eines Drittstaats abgefedert oder für in der EU ansässige Akteure untersagt werden können. Konkrete Beschlüsse hierzu lagen zunächst nicht vor.

Die europäischen Debatten konzentrieren sich auf drei Punkte: Erstens die praktische Reichweite der OFAC-Anordnungen für Personal, Dienstleister und Vermögensdispositionen des Internationalen Strafgerichtshofs; zweitens die Auswirkungen auf die transatlantische Zusammenarbeit in Sicherheits- und Rechtsfragen; drittens mögliche Gegenmaßnahmen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, etwa koordinierte Finanz- und Visapolitik. EU-Außenministerinnen und -minister unterstrichen bei Beratungen am 12. Oktober die Notwendigkeit, die Unabhängigkeit des Gerichts zu sichern und zugleich Kanäle für Gespräche mit Washington offenzuhalten.

Mehrere Mitgliedstaaten prüfen zudem, wie laufende Unterstützungsleistungen für den Gerichtshof – von Ermittlungslogistik bis zu Zeugenschutz – vor möglichen Sanktionsfolgen geschützt werden können. In Den Haag wird unterdessen an Verfahren und Vorermittlungen unverändert gearbeitet. Für Deutschland und die Europäische Union stellt sich damit kurzfristig die Aufgabe, Rechtssicherheit für in der EU ansässige Einrichtungen und Personen zu schaffen, die mit dem Gericht kooperieren, und mittelfristig eine gemeinsame Linie gegenüber den Vereinigten Staaten zu definieren.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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