Die US-Regierung hat am 9. Oktober 2026 neue Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag verhängt. Nach Mitteilungen des US-Außenministeriums und des US-Finanzministeriums betreffen die Maßnahmen nicht nur einzelne Verantwortungsträger, sondern richten sich ausdrücklich auch gegen die Institution. Zuständig für die Umsetzung ist die Office of Foreign Assets Control (OFAC) im US-Finanzministerium.
Der Internationale Strafgerichtshof wies die Schritte umgehend scharf zurück. In einer Erklärung bezeichnete der Gerichtshof die US-Maßnahmen als Angriff auf die Rechtsstaatlichkeit und warnte vor Beeinträchtigungen der Arbeit der Anklagebehörde. Befürchtet werden Behinderungen bei Finanztransaktionen, beim Personal und bei der internationalen Kooperation. Die Vereinigten Staaten äußerten ihrerseits seit Längerem Kritik an Ermittlungen, die auch Angehörige der US-Streitkräfte oder Partnerstaaten betreffen könnten.
Washington hatte bereits in der Vergangenheit mit restriktiven Instrumenten gegen den Gerichtshof und dessen Vertreterinnen und Vertreter gearbeitet, insbesondere durch personenbezogene Sanktionen. Die jetzt beschlossenen Schritte erweitern diesen Ansatz, indem sie die Sanktionsgrundlage auf die Organisation selbst ausdehnen. Parallel veröffentlichte das US-Finanzministerium befristete Allgemeingenehmigungen, die bestimmte, als notwendig eingestufte Transaktionen vorübergehend erlauben sollen. Welche Tätigkeiten genau davon umfasst sind, geht aus den OFAC-Hinweisen hervor.
In Europa werden die neuen Maßnahmen kritisch bewertet. Der IStGH ist ein zentrales Element der internationalen Strafverfolgung, dem die Europäische Union und zahlreiche Mitgliedstaaten politischen und finanziellen Rückhalt geben. Deutschland ist Vertragsstaat des Römischen Statuts und zählt zu den wichtigen Beitragszahlern. Aus Berliner Sicht stellt sich damit die Frage, inwieweit Zahlungen, Projekte oder Rechtshilfeverfahren des Bundes und deutscher Institutionen praktisch berührt sein könnten, sofern sie über amerikanische Finanzkanäle laufen oder US-Bezug haben. Konkrete Auswirkungen hängen von der technischen Ausgestaltung der US-Regeln und der Reichweite der Allgemeingenehmigungen ab.
Unabhängig von der politischen Auseinandersetzung bleibt der Gerichtshof auf reibungslose internationale Zusammenarbeit angewiesen. Für Vertragsstaaten des Römischen Statuts – darunter Deutschland – gelten die bestehenden Verpflichtungen zur Unterstützung des IStGH unverändert fort. Ob die US-Entscheidung zu Anpassungen bei Zahlungswegen, zu Ausnahmen für internationale Organisationen oder zu rechtlichen Gegenmaßnahmen führt, wird sich erst in den kommenden Wochen zeigen.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).