Berlin

Evers stellt sich hinter Justizsenatorin Badenberg – Uni Köln prüft nach Plagiatsvorwürfen

Berlins CDU-Spitzenkandidat Stefan Evers unterstützt Justizsenatorin Felor Badenberg nach Plagiatsvorwürfen gegen ihre Dissertation. Badenberg bat die Universität zu Köln um eine unabhängige Prüfung; ein externes Dossier nennt 83 Fundstellen.

Berlins CDU-Spitzenkandidat Stefan Evers hat sich am 21. August 2026 öffentlich hinter Justizsenatorin Felor Badenberg gestellt. Anlass sind Plagiatsvorwürfe gegen Badenbergs 2005 an der Universität zu Köln eingereichte Dissertation. Die Senatorin erklärte, sie habe die Universität zu Köln um eine unabhängige und umfassende Überprüfung gebeten. Die CDU Berlin verwies zugleich auf die Unschuldsvermutung bis zum Abschluss des Verfahrens.

Auslöser der Debatte ist ein von dem Kommunikationswissenschaftler Stefan Weber vorgelegtes Dossier, das nach Medienberichten 83 textliche Übereinstimmungen mit fremden Quellen ohne ausreichende Kennzeichnung dokumentiert. Die Einstufung dieser Stellen als Plagiat obliegt jedoch nicht dem Autor des Dossiers, sondern dem formellen Verfahren der Universität zu Köln. Eine offizielle Mitteilung der Hochschule zu einem eröffneten Prüf- oder Untersuchungsverfahren lag bis Redaktionsschluss nicht vor.

Verfahrensrechtlich ist die Hochschule am Zug: Bei Verdacht auf Verstöße gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis prüft sie zunächst den Sachverhalt und entscheidet über die Einleitung eines förmlichen Verfahrens. Mögliche Konsequenzen reichen – je nach Ergebnis – von Auflagen bis hin zum Entzug des Doktorgrades. Ob und welche Maßnahmen ergriffen werden, lässt sich erst nach Abschluss der universitären Prüfung sagen. Eindeutig ist, dass die Bewertung der Belegstellen und ihrer Kontexte zentral sein wird.

Politisch berührt der Vorgang das Amt der Justizsenatorin und das Vertrauen in die Senatsverwaltung für Justiz. Stefan Evers mahnte eine sachliche Klärung an und vermied Vorfestlegungen. Die CDU Berlin stellte den Schutz der persönlichen Reputation bis zur Entscheidung der Universität heraus. Für den Senat von Berlin steht zugleich die Frage im Raum, wie mit Verdachtsfällen umzugehen ist, die die Integrität von Amtsträgern berühren, ohne rechtsförmig beurteilt zu sein.

Die nächsten Schritte hängen von der Universität zu Köln ab. Erst ein offizieller Prüfbericht schafft Klarheit darüber, ob die monierten Passagen als wissenschaftliches Fehlverhalten zu werten sind. Bis dahin sind pauschale Schlüsse nicht angezeigt. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens zeigt der Fall, wie eng wissenschaftliche Redlichkeit, rechtliche Maßstäbe und politische Verantwortung im politischen Alltag in Berlin miteinander verwoben sind.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

Ende des Artikels

Anzeige

Aus dem PHOTRA-Netzwerk