Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) erhöht den Druck auf die Politik: Sollte die Bundesregierung den angekündigten Gesetzentwurf zum stärkeren strafrechtlichen Schutz von Beschäftigten im öffentlichen Verkehr nicht noch in diesem Jahr in den Bundestag einbringen, droht die Gewerkschaft mit bundesweiten Streiks im Regionalverkehr. EVG-Vorsitzender Martin Burkert stellte klar, man erwarte einen belastbaren Zeitplan; blieben Zusagen aus, seien Arbeitsniederlegungen möglich.
Kern der gewerkschaftlichen Forderung ist eine Ausweitung des besonderen Schutzes vor Angriffen auf Mitarbeitende von Bahnunternehmen. Nach Angaben der EVG geht es um schärfere strafrechtliche Konsequenzen bei Übergriffen sowie um deutlichere Signale der Abschreckung. Zuständig für die Ausarbeitung ist das Bundesministerium der Justiz, das nach bisherigen Ankündigungen an einem Entwurf zur Stärkung des Schutzes bestimmter Berufsgruppen arbeitet.
Die EVG verweist zur Begründung auf eine Serie von Übergriffen gegen Zugbegleiterinnen und Zugbegleiter sowie Servicepersonal in diesem Jahr. Aus Sicht der Gewerkschaft reichen die bestehenden Vorschriften nicht aus, um Beschäftigte im fahrgastnahen Dienst wirksam zu schützen. Sie fordert zudem eine bessere Prävention durch mehr Personalpräsenz und engere Zusammenarbeit von Verkehrsunternehmen, Sicherheitsdiensten und Polizeibehörden.
Branchenvertreter und Betreiber warnen seit Längerem, dass ein bundesweiter Arbeitskampf im Regionalverkehr vor allem Pendlerinnen und Pendler treffen würde. Die Deutsche Bahn verweist bei früheren Arbeitskämpfen regelmäßig auf Sonderseiten mit aktuellen Informationen zu Fahrplanänderungen; konkrete Aussagen zu möglichen Auswirkungen sind ohne einen Streikaufruf jedoch nicht möglich. Auch regionale Eisenbahnunternehmen beobachten die Debatte aufmerksam, verweisen aber auf die Zuständigkeit der Tarifparteien und der Politik in der Sicherheitsgesetzgebung.
Politisch hängt der weitere Verlauf von der Vorlage des Entwurfs durch das Bundesministerium der Justiz und dem anschließenden Verfahren im Bundestag ab. Selbst bei zügiger Einbringung wären Beratungen in Ausschüssen und mögliche Änderungen einzuplanen. Die Bundesregierung hat sich grundsätzlich zum besseren Schutz von Beschäftigten im öffentlichen Dienst und im öffentlichen Verkehr bekannt, belastbare Termine nannte sie zuletzt nicht. Die EVG betont, Streiks seien eine Ultima Ratio – Gespräche mit der Politik würden fortgesetzt, solange Bewegung im Verfahren erkennbar ist.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).