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Ex-Abiturient aus Landau verklagt Rheinland-Pfalz wegen Unterrichtsausfällen

Ein 20-Jähriger vom Eduard-Spranger-Gymnasium Landau hat Klage gegen das Land Rheinland-Pfalz eingereicht. Er rügt massiven Unterrichtsausfall in der Oberstufe und fordert unter anderem eine Neubewertung seiner Abiturnote.

Ein heute 20-jähriger ehemaliger Schüler des Eduard-Spranger-Gymnasiums in Landau hat das Land Rheinland-Pfalz wegen erheblicher Unterrichtsausfälle in der Oberstufe verklagt. Nach Angaben des Verwaltungsgerichts Neustadt, des Südwestrundfunks und weiterer Medien wurde die Klage Anfang April 2026 eingereicht; die Begründung ging nach Gerichtsaussage am 27. August 2026 ein. Ein erster Verhandlungstermin ist für November oder Dezember 2026 in Aussicht gestellt (Stand: 3. September 2026).

Der Kläger, der im Frühjahr 2025 sein Abitur abgelegt hat, dokumentiert seinen Angaben zufolge Ausfälle mithilfe von Tabellen und Screenshots aus dem elektronischen Vertretungsplan. Von den in den drei Oberstufenjahren vorgesehenen 2.478 Unterrichtsstunden seien demnach 405 ersatzlos entfallen. Besonders betroffen gewesen seien Leistungskurse; in einem Halbjahr des zwölften Jahrgangs werden Ausfallquoten von bis zu 46,6 Prozent genannt. Aus Sicht des Klägers hat dies seine Lernbedingungen und Noten beeinträchtigt. Er verlangt unter anderem eine Neubewertung seiner Abiturnote, weil er befürchtet, mit der erreichten Note den Numerus clausus mancher Studiengänge zu verfehlen.

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier bestätigte dem Südwestrundfunk, dass ihr die Häufung von Ausfällen an der Schule bekannt sei. Zugleich verwies die Behörde darauf, aus dem betreffenden Jahrgang lägen keine formellen Beschwerden vor. In relevanten Fällen werde auf Vertretung durch Stammpersonal zurückgegriffen, und die Prüfungsvorbereitung sei gewährleistet worden; der Stundenausfall habe „für die Leistungen, die in der Abiturprüfung erbracht werden können, allerdings nicht von Nachteil“ sein sollen. Ob und in welchem Umfang die Behörde diese Einschätzung mit schulischen Dokumentationen belegt, blieb zunächst offen.

In der öffentlichen Debatte wird der Fall als Prüfstein für strukturelle Fragen gewertet. Kritiker sehen eine wachsende Kluft zwischen offiziell ausgewiesener Unterrichtsversorgung und der tatsächlichen Unterrichtspraxis. Vertreter von Eltern- und Schülerinitiativen warnen, ausgefallene Stunden verschärften soziale Ungleichheiten, weil Nachhilfe und private Unterstützung nicht allen offenstünden. Bildungsbehörden betonen dagegen, Prüfungsstandards blieben gewahrt; Einzelfälle müssten differenziert geprüft werden.

Rechtlich wird das Verwaltungsgericht klären müssen, ob der Staat eine konkret nachweisbare Mindestversorgung an Unterrichtsstunden schuldet und ob ein individueller Nachteil im Sinne einer Notenänderung vorliegt. Maßgeblich sind dabei Belege zur Unterrichtsorganisation, zur Verfügbarkeit von Vertretungen und zur Wirkung auf die Abiturleistungen. Der Fall dürfte über Rheinland-Pfalz hinaus Beachtung finden, weil er Grundfragen der Schulaufsicht, der Chancengleichheit und der Nachweispflichten bei Abschlussprüfungen berührt.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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