Am 21. August drängen Archäologen und Denkmalpfleger in Deutschland die Bundesregierung, die UNESCO-Konvention zum Schutz des Unterwasser-Kulturerbes von 2001 zu ratifizieren. Die Deutsche Gesellschaft zur Förderung der Unterwasserarchäologie bekräftigte dies dem Deutschlandfunk und warnt vor fortbestehenden Schutzlücken für Schiffswracks, Flugzeugreste und prähistorische Siedlungen auf dem Grund von Nordsee und Ostsee.
Auch das Umweltbundesamt verweist in seinen Fachinformationen darauf, dass Deutschland die UNESCO-Konvention bislang nicht ratifiziert hat. Einen aktuellen politischen Impuls setzte die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern, die am 6. August 2026 die Dringlichkeit einer Ratifizierung betonte und auf vorhandene Strukturen der Unterwasserarchäologie im Land verwies.
Fachlich untermauern die Verbände ihre Forderung mit drei Punkten: Erstens dokumentieren Wracks und versunkene Fundplätze bislang wenig erforschte Aspekte der Technik-, Wirtschafts- und Siedlungsgeschichte; als Primärquellen ergänzen sie landseitige Archive und erschließen neue Befunde. Zweitens fehlen bundesweit einheitliche Standards für Prospektion, Bergung und Monitoring sowie eine koordinierende Fachaufsicht über die beteiligten Rechts- und Verwaltungsbereiche. Das betrifft in der Praxis die Schnittstellen von Seerecht, Denkmalschutz und Umweltverwaltung. Drittens bestehen rechtliche Lücken, weil für den Vollzug eines internationalen Übereinkommens ein Ausführungsgesetz des Bundes erforderlich ist. Empfehlungen zur Ratifizierung und zur Schaffung klarer Zuständigkeiten hatte bereits die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina in früheren Stellungnahmen vorgelegt.
Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren wiederholt ihre grundsätzliche Bereitschaft erklärt, das Übereinkommen umzusetzen. Nach Angaben aus Fachkreisen sind ressortübergreifende Abstimmungen und die Ausarbeitung eines Ausführungsgesetzes jedoch noch nicht abgeschlossen; ein verbindlicher Zeitplan liegt nicht vor. Eine Ratifizierung hätte praktische Folgen für Bergungs-, Umwelt- und Denkmalschutzbehörden, etwa beim Monitoring, bei Genehmigungen und in der Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen. Verbindliche Verfahren und Zuständigkeiten würden hier Planungssicherheit schaffen und internationale Anforderungen in einheitliche nationale Vorgaben übersetzen. Zudem müsste ein Ausführungsgesetz im Bundestag beschlossen werden.
Die aktuellen Forderungen sind Zuschreibungen der genannten Verbände und Länderbehörden; der rechtliche Status quo ist durch Fachinformationen des Umweltbundesamts belegt. Prognosen zum Zeitpunkt einer möglichen Ratifizierung sind derzeit nicht belastbar, da die Bundesregierung keinen Termin für die Einbringung eines Ausführungsgesetzes und für Beratungen im Bundestag angekündigt hat.
Redakteurin: Celestina Fuentes (Artikel mit KI-Unterstützung).