Bayern

Experten rügen Bayerns neues Klimagesetz bei Landtagsanhörung

Fachleute haben bei einer Anhörung im Bayerischen Landtag den Entwurf zur Novelle des Bayerischen Klimaschutzgesetzes als abgeschwächt und wenig wirksam kritisiert. Die Staatsregierung verweist auf Rechtssicherheit und Umsetzbarkeit.

München – Bei einer öffentlichen Expertenanhörung im Bayerischen Landtag am 13. Oktober 2026 ist der Entwurf zur Novelle des Bayerischen Klimaschutzgesetzes auf breite Kritik gestoßen. Wissenschaftler, Vertreter von Umweltverbänden und weitere Sachverständige bewerteten zentrale Änderungen als Abschwächung bisheriger Ziele und bezweifelten, dass die Vorlage ausreichende Minderungen der Treibhausgasemissionen bewirken kann.

Mehrere Stellungnahmen monierten insbesondere die stärkere Ausrichtung an bundesrechtlichen Regelungen und die Aufgabe eigenständiger landesbezogener Verpflichtungen. Kritisiert wurden zudem unklare oder fehlende Sektorziele sowie ein Mangel an überprüfbaren Maßnahmen im Gebäude- und Verkehrssektor. Aus Sicht der Kritiker droht der Gesetzentwurf, Verantwortung auf den Bund zu verlagern, ohne für Bayern hinreichend verbindliche und quantifizierbare Vorgaben zu setzen.

Die Staatsregierung und die sie tragenden Fraktionen verteidigten den Kurs. Die Novelle solle vor allem Rechtssicherheit herstellen, Doppelstrukturen vermeiden und Zielkonflikte mit Bundesrecht auflösen, hieß es in der Anhörung. Bayern setze weiterhin auf verlässliche und realistisch umsetzbare Schritte, die Kommunen und Wirtschaft nicht überforderten. Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz verwies auf den politischen Beschlussrahmen und laufende Programme, die flankierend wirken sollen.

Hintergrund der Beratung ist die im Frühjahr 2026 beschlossene Neuausrichtung der Klimapolitik in Bayern. Der Ministerrat hatte am 28. April 2026 die Novellierung des Gesetzes bekräftigt. Am 17. Juni 2026 wurde der geänderte Gesetzentwurf als Initiativdrucksache 19/12403 in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Im Landtag liegen seither zahlreiche schriftliche Stellungnahmen vor, darunter von Umweltverbänden, dem Verkehrsclub Deutschland und wissenschaftlichen Einrichtungen.

Offen ist, in welchem Umfang der Gesetzgeber Anregungen der Sachverständigen übernimmt. Diskutiert werden unter anderem präzisere, landesspezifische Sektorziele und Indikatoren, die eine regelmäßige Überprüfung der Wirkung ermöglichen. Bis zum Abschluss des Verfahrens bleiben Aussagen zu erwartbaren Minderungsbeiträgen prognostisch. Verbindliche Zahlen zu den Wirkungen einzelner Maßnahmen fanden sich in den bisher veröffentlichten Unterlagen nicht.

Das weitere Vorgehen liegt nun bei den Ausschüssen und Fraktionen im Bayerischen Landtag. Aus Sicht der Befürworter der Novelle spricht die Harmonisierung mit Bundesrecht für Rechtssicherheit und Effizienz. Die Kritiker sehen hingegen die Gefahr, dass Bayern mit dem Entwurf an klimapolitischer Gestaltungskraft verliert. Der Ausgang der Beratungen entscheidet darüber, ob das Gesetz künftig stärker auf landesweite Verbindlichkeit setzt oder primär auf Koordination und Freiräume für Kommunen und Wirtschaft.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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