Das Statistische Bundesamt hat am 26. August 2026 in Wiesbaden mitgeteilt, dass die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer in Deutschland im Jahr 2025 auf 21,4 Milliarden Euro gestiegen ist. Gegenüber 2024 entspricht das einem Zuwachs von 60,8 Prozent und einem neuen Höchstwert. Als Haupttreiber nennt Destatis deutlich höhere Festsetzungen bei Vermögensübertragungen ab 20 Millionen Euro; in dieser Größenklasse habe sich die festgesetzte Steuer mehr als verdoppelt (+146,8 Prozent).
Die Statistik erfasst ausschließlich Vermögensübergänge, für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer tatsächlich festgesetzt wurde. Die Mehrheit der Vermögensübertragungen liegt innerhalb der gesetzlichen Freibeträge und bleibt damit in der Regel steuerfrei – sie ist folglich nicht in der Statistik enthalten. Festgesetzt wird die Steuer, wenn die Finanzverwaltungen nach Prüfung einen Steuerbescheid erlassen; der ausgewiesene Betrag ist damit eine Veranlagungsgröße und nicht gleichzusetzen mit den tatsächlichen Zahlungszuflüssen im selben Jahr.
Unklar bleibt in der Mitteilung, in welchem Umfang einzelne Vermögensarten zu dem Anstieg beigetragen haben. Destatis hebt jedoch den Effekt großer Übertragungen hervor, was darauf hindeutet, dass verschobene oder gebündelte Nachlässe und Schenkungen im oberen Segment das Jahresergebnis maßgeblich geprägt haben dürften. Belegt sind darüber hinaus keine Detailveränderungen bei der Verteilung zwischen Erbschaften und Schenkungen oder den Steuerklassen.
Die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist in Deutschland eine Ländersteuer. Der Rekordwert bei den Festsetzungen deutet daher auf künftig höhere Einnahmen der Länder hin; zeitliche Verschiebungen zwischen Veranlagung, Zahlung und möglichen Rechtsbehelfen sind dabei üblich. Für die Gesamtbetrachtung der öffentlichen Finanzen ist zudem relevant, dass die Statistik nur einen Ausschnitt des Übergabegeschehens zeigt, weil steuerfreie Übertragungen – etwa aufgrund persönlicher Freibeträge – nicht enthalten sind.
Destatis ordnet den diesjährigen Sprung ausdrücklich dem Segment sehr großer Vermögensübergänge zu. Weitere strukturelle Ursachen oder rechtliche Änderungen werden in der Mitteilung nicht ausgewiesen. Eine detaillierte Aufschlüsselung nach Übertragungsarten oder Regionen bleibt der amtlichen Fachstatistik vorbehalten.
Die Zahlen beziehen sich auf das Berichtsjahr 2025 und stammen aus der am 26. August 2026 veröffentlichten Pressemitteilung des Statistischen Bundesamts. Ein älterer Vorgang wird damit nicht fortgeschrieben, sondern es liegt ein neuer statistischer Höchstwert vor.
Redakteur: Daniel Mayer (Artikel mit KI-Unterstützung).