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Gericht sieht Vergabe der Wiesn‑Zelte vorerst als rechtmäßig an

Am 11. September 2026 deutete das Bayerische Oberste Landesgericht an, dass die Stadt München die großen Festzelte des Oktoberfests nicht zwingend europaweit ausschreiben muss. Der Rechtsstreit um Transparenz und Vergaberecht bleibt aber offen.

Am 11. September 2026 hat das Bayerische Oberste Landesgericht in einer mündlichen Verhandlung erstmals die Tendenz erkennen lassen, dass die Stadt München die Standplätze für die großen Festzelte des Oktoberfests nicht nach dem Regelungsrahmen für eine europaweite Dienstleistungskonzession ausschreiben muss. Das Gericht sprach damit eine vorläufige rechtliche Einordnung aus, die den Weg für den rechtzeitigen Aufbau der Festzelte zur Wiesn 2026 erleichtern könnte. (Sitzungsdatum: 11. September 2026.)

Kläger in dem Verfahren ist der Wirtsunternehmer Alexander Egger, der die Stadt zu einem transparenteren und europaweit offenen Vergabeverfahren verpflichten will. Im Kern streitet das Gericht über die Frage, ob die städtische Zulassung der großen Zelte eine Dienstleistungskonzession im Sinne des EU‑Vergaberechts darstellt. Bereits im Mai 2026 hatte die Vergabekammer Südbayern entschieden, dass keine Pflicht zur EU‑weiten Ausschreibung bestehe; dagegen führte Egger Beschwerde, die schließlich zum Bayerischen Obersten Landesgericht gelangte. Die Regierung von Oberbayern hatte den Vorgang zuvor in einer Pressemitteilung vom 21. Mai 2026 dargestellt.

Die Richter signalisierten nach BR24‑Berichten, dass die Besonderheiten des Oktoberfests – etwa die lange Tradition, die enge Verbindung zu lokalen Brauereien und das städtische Interesse an der Durchführung des Volksfestes – gegen eine Pflicht zur europaweiten Ausschreibung sprechen könnten. Zugleich betonten sie, dass die Rechtsfrage nicht endgültig entschieden sei; ein abschließendes Urteil steht noch aus. Bis dahin bleiben die rechtlichen Risiken für einzelne Bewerber bestehen, auch wenn der Aufbau der Zelte für das im September 2026 beginnende Fest aus zeitlichen Gründen nicht mehr verhindert werden könne.

Für die Stadt München und die etablierten Wiesnwirte würde ein rechtskräftiges Festhalten an der bisherigen Praxis die Branchenstruktur erhalten: Große Brauereizelte mit überregional bekannten Betreibern blieben dominierend. Befürworter einer Ausschreibung warnen hingegen vor Intransparenz und fordern objektive Kriterien, um kleineren Bewerbern ähnliche Chancen zu eröffnen.

Folgen des Verfahrens sind mehrschichtig: Juristisch würde ein abschließendes Urteil Maßstäbe für die Vergabe kommunaler Konzessionen an Großveranstaltungen setzen; politisch könnte es den Umgang von Kommunen mit traditionellen Festen in einem EU‑Rechtsrahmen neu justieren. Wirtschaftlich betrifft die Entscheidung die Umsätze der Zeltbetreiber und die Planbarkeit der Lieferketten für Brauereien und Zulieferer. Solange das höchste bayerische Gericht keine endgültige Entscheidung veröffentlicht hat, bleibt die Debatte um Transparenz, Tradition und Wettbewerb am Beginn einer weiteren Rechtsprüfung.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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