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Gericht stoppt Abschussgenehmigung für Wolf im Oberallgäu

Das Verwaltungsgericht Augsburg hat die vom Landratsamt Oberallgäu erteilte Abschussgenehmigung für einen Wolf im Eilverfahren ausgesetzt. Bis zur Entscheidung in der Hauptsache ist die Tötung untersagt.

Das Verwaltungsgericht Augsburg hat am 28. September 2026 die Vollziehung einer vom Landratsamt Oberallgäu erlassenen Abschussgenehmigung für einen Wolf vorläufig gestoppt. Es gab dem Eilantrag der Naturschutzinitiative e.V. statt und stellte die aufschiebende Wirkung der Klage wieder her. Damit darf die angeordnete Tötung des Tieres bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache nicht umgesetzt werden.

Nach Behördenangaben betraf die Genehmigung ein einzelnes Tier, dem wiederholt Nutztierrisse in Weidegebieten im Oberallgäu zugeschrieben wurden. Im Sommer 2026 hatten die zuständigen Stellen bestimmte Flächen unter Auflagen als Orte festgelegt, an denen ein Abschuss im Rahmen einer artenschutzrechtlichen Ausnahme erlaubt sein sollte. Die Kläger monierten, die Verfügung ermögliche einen Abschuss ohne hinreichend belegte konkrete Gefahr oder ohne ausreichend dokumentierte wiederholte Risse.

Das Gericht stellte nach Angaben der Beteiligten klar, dass Eingriffe in das strenge Tötungsverbot des Bundesnaturschutzgesetzes nur auf der Basis eines tragfähigen Einzelfallnachweises zulässig sind. Die Begründung einer Ausnahme müsse die konkrete Gefährdungslage nachvollziehbar darlegen und verhältnismäßige Alternativen berücksichtigen. Bis zur abschließenden rechtlichen Prüfung dürften keine irreversiblen Maßnahmen ergriffen werden.

Die Entscheidung reiht sich in mehrere jüngere Eilbeschlüsse deutscher Verwaltungsgerichte ein, die seit Änderungen im Jagd- und Naturschutzrecht 2026 Abschussverfügungen strenger prüfen. Gerichte betonen wiederholt den Vorrang nicht letaler Maßnahmen wie Herdenschutz und gezielter Sicherungen. Tötende Eingriffe bleiben demnach nur als letztes Mittel zulässig, wenn sie erforderlich und rechtlich hinreichend begründet sind.

Das Landratsamt Oberallgäu und die Naturschutzinitiative e.V. kündigten Stellungnahmen an. Für Weidetierhalter im Oberallgäu bedeutet der Beschluss, dass geplante Eingriffe derzeit ruhen; für den Naturschutz bestätigt er hohe rechtliche Hürden beim Umgang mit streng geschützten Arten. Die weitere Bewertung hängt vom Hauptsacheverfahren ab, in dem sowohl die Beweislage zu den Rissen als auch die Verhältnismäßigkeit der angeordneten Maßnahmen umfassend geprüft werden sollen. Unabhängig davon bleibt der rechtliche Rahmen unverändert: Der Wolf ist in Deutschland streng geschützt, Ausnahmen bedürfen einer belastbaren Begründung und sorgfältiger Abwägung im Einzelfall.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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