Ein Umweltverband hat am 11. September 2026 Klage gegen die Genehmigung zur Kooperation der Lingener Brennelementefabrik Advanced Nuclear Fuels (ANF) mit dem russischen Staatskonzern Rosatom eingereicht. Gegenstand der Klage sind die am 22. Juli 2026 erteilten Genehmigungen der niedersächsischen und der Bundesbehörden, die Herstellung von Brennelementen nach russischer Bauart in Lingen zuzulassen und damit technische Kooperationen mit der Rosatom-Tochter TVEL zu ermöglichen. Die Kläger fordern die Aufhebung der Genehmigungen mit Verweis auf Sicherheits-, Kontroll- und Sorgfaltspflichten im atomrechtlichen Genehmigungsverfahren.
Die Entscheidung der Behörden beruht nach offiziellen Angaben des Bundesumweltministeriums auf einem Prüfverfahren, in dessen Verlauf Auflagen zur Überwachung, Zugriffskontrolle und Qualitätsprüfung vereinbart wurden. Dem Ministerium zufolge wurden zusätzliche Kontrollmechanismen, Vier-Augen-Prinzipien bei der Warenprüfung und technische Maßnahmen zur Manipulationssicherheit festgelegt; gleichzeitig habe man ein Rechtsgutachten zur Vereinbarkeit mit nationalen und europäischen Vorschriften eingeholt. Die Genehmigung selbst datiert auf den 22. Juli 2026. Diese Angaben bestätigten die zuständigen Stellen und wurden in der Folge in Berichten von NDR, Deutschlandfunk und weiteren Medien dokumentiert.
Kritiker, darunter lokal aktive Anti-Atom-Initiativen und der klagende Umweltverband, sehen in der Beteiligung eines russischen Staatskonzerns an einem Standort in Deutschland ein Risiko für die Sicherheit sensibler Fertigungsprozesse sowie eine Abhängigkeit von Russland bei nuklearen Lieferketten. Bereits in den Parlamentarischen Materialien des Deutschen Bundestages (Drucksachen) war die Kooperation wiederholt thematisiert worden; Abgeordnete hatten Fragen zu Sicherheitsrisiken, Personalaustausch und dem Zugang zu „know-how“ gestellt. Auf regionaler Ebene fanden im Sommer und Herbst 2026 wiederholt Mahnwachen und Protestaktionen vor dem Werkstor in Lingen statt.
Die Klage wird jetzt die Frage klären, ob die erteilten Auflagen für den Schutz kritischer Infrastruktur und die Voraussetzungen des Atomrechts ausreichen. Juristische Entscheidungen könnten zudem Auswirkungen auf ähnliche Investitionsprüfverfahren und die Praxis der Bundes- und Landesaufsicht haben. Behörden und das Unternehmen ANF haben angekündigt, die laufenden Maßnahmen zur Sicherheit und Kontrolle verteidigen zu wollen; das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht steht noch am Anfang. Aussagen von Klägerseite, Behörden oder ANF sind in dieser Meldung streng nachprüfbar zugeordnet.
Redakteur: Andreas M. Brucker (Artikel mit KI-Unterstützung).