Aktuell

Germanwings-Absturz: Zivilverfahren gegen den Bund startet in Braunschweig

Vor dem Landgericht Braunschweig beginnt heute ein Verfahren, in dem 30 Hinterbliebene des Germanwings-Absturzes von 2015 die Bundesrepublik Deutschland auf Schadensersatz verklagen.

Vor dem Landgericht Braunschweig beginnt am 28. August 2026 die mündliche Verhandlung in einem zivilrechtlichen Verfahren um mögliche Staatshaftung nach dem Absturz von Germanwings-Flug 4U9525. Dreißig Hinterbliebene fordern von der Bundesrepublik Deutschland weitere Entschädigungen. Im Kern geht es um die Frage, ob der Staat wegen unterlassener Aufsichts- und Kontrollpflichten im Luftverkehr haftet.

Die Klage ist gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtet, nicht gegen die Fluggesellschaft. Nach Angaben des Gerichts wird der Fall in Braunschweig verhandelt, weil dort das Luftfahrt-Bundesamt seinen Sitz hat und damit der Gerichtsstand berührt ist. Die Richterinnen und Richter befassen sich zunächst mit der Zulässigkeit und den haftungsrechtlichen Grundlagen der gebündelten Ansprüche der 30 Angehörigen. Konkrete Summen werden im Laufe der Verhandlung zu erörtern sein.

Der Absturz ereignete sich am 24. März 2015 in den französischen Alpen; 150 Menschen kamen ums Leben. Der Abschlussbericht der französischen Flugunfalluntersuchungsbehörde BEA stellte ein vorsätzliches Handeln des Kopiloten fest. Strafrechtlich wurde der Fall damit abgeschlossen. Zivilrechtliche Auseinandersetzungen über Haftung und Entschädigung laufen jedoch seit Jahren. Frühere Verfahren betrafen unter anderem Ansprüche gegen die Airline und Versicherer; nun steht die mögliche Verantwortung staatlicher Stellen im Mittelpunkt.

Die Klägerseite verweist darauf, dass es um Schmerzensgeld und materiellen Ausgleich geht. Sie argumentiert, die zuständigen Behörden hätten Risiken im medizinischen und aufsichtsrechtlichen Bereich nicht ausreichend adressiert. Die Bundesrepublik Deutschland bestreitet eine Haftung und verweist auf die geltenden Zuständigkeiten, die damalige Rechtslage und auf bereits geleistete Zahlungen durch andere Verantwortliche. Welche Pflichten im Einzelfall bestanden und ob sie verletzt wurden, ist Gegenstand der Beweisaufnahme.

Das Verfahren in Braunschweig ist rechtlich bedeutsam, weil es die Reichweite staatlicher Aufsicht im Luftverkehr und die Grenzen der Amtshaftung ausleuchtet. Ein erster Verhandlungstag schafft noch keine Rechtsklarheit; weitere Termine sind vorgesehen. Entscheidungen über den Umfang möglicher Ansprüche werden voraussichtlich erst nach Prüfung der prozessualen Voraussetzungen, der haftungsbegründenden Tatsachen und der Kausalität fallen. Ein konkreter Zeitplan für ein Urteil liegt nicht vor.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

Ende des Artikels