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Gesundheitsminister Linnemann will Kinderkrankentage auf zehn pro Elternteil senken

Carsten Linnemann kündigt an, den pandemiebedingten Mehranspruch beim Kinderkrankengeld zu beenden und zum Vorkrisenniveau zurückzukehren. Familienverbände und Opposition üben Kritik.

Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann will den pandemiebedingt ausgeweiteten Anspruch auf Kinderkrankentage wieder reduzieren. In Auftritten am 23. und 24. September 2026 – darunter im Bundestag – sprach er sich dafür aus, zum Vorkrisenniveau von zehn Tagen pro Elternteil und Jahr zurückzukehren. Derzeit gelten in vielen Fällen 15 Tage. Für Alleinerziehende besteht jeweils ein höherer Anspruch.

Das Bundesgesundheitsministerium begründet den Vorstoß damit, befristete Sonderregeln aus der Covid-19-Pandemie nicht dauerhaft zu verstetigen und die Finanzierungsgrundlagen der Sozialversicherung zu stabilisieren. Eine Senkung auf zehn Tage würde die Leistungsdauer für zahlreiche Eltern verringern. An den medizinischen Voraussetzungen für den Anspruch auf Kinderkrankengeld – etwa die Notwendigkeit, ein erkranktes Kind zu betreuen – soll nach den bisherigen Aussagen nichts geändert werden.

Widerspruch kommt von Familienverbänden, Berufsgruppen und der Opposition. Der Deutsche Familienbund nannte die geplante Kürzung ein falsches Signal an Familien. Kritiker aus Kinderärzteschaft und Gewerkschaften warnen, Krankheitshäufigkeit lasse sich nicht über Leistungsrecht steuern; eine Reduktion könne vielmehr dazu führen, dass Eltern sich selbst häufiger krankmelden oder kranke Kinder in Kitas und Schulen gebracht werden. Vertreter der Opposition fordern belastbare Berechnungen zu Kostenfolgen und Auswirkungen auf Gesundheit und Erwerbstätigkeit, bevor der Gesetzgeber eine Rücknahme beschließt.

Formell wäre für die Änderung ein Gesetzgebungsverfahren erforderlich. Das Bundesgesundheitsministerium hat bislang Absichten skizziert, aber keinen Gesetzentwurf vorgelegt. Stellungnahmen der gesetzlichen Krankenkassen und eine finanzielle Bewertung durch das Bundesfinanzministerium stehen aus. Ein verbindlicher Zeitplan der Bundesregierung liegt nicht vor.

Für Eltern ist entscheidend, dass bis zu einem Beschluss des Bundestags die geltenden Ansprüche weiter bestehen. Eine eventuelle Novelle würde das Datum der Umstellung festlegen und erst ab diesem Zeitpunkt wirksam. Politisch kündigt sich eine breitere Debatte über Verteilungseffekte, soziale Absicherung und mögliche Folgekosten an. Befürworter verweisen auf das Ende der pandemischen Ausnahmesituation und auf Haushaltsdisziplin, Gegner auf fortbestehende Belastungen in Familien und im Arbeitsalltag.

Die Auseinandersetzung dreht sich damit nicht nur um die Zahl der Kinderkrankentage, sondern um grundsätzliche Prioritäten in der Familienpolitik und im Gesundheitssystem. Ob der angekündigte Kurs Bestand hat, wird das weitere Verfahren im Bundestag zeigen.

Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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