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Gießen gibt Bebauungsplan für Rechenzentrum im Katzenfeld frei

Die Stadtverordnetenversammlung Gießen hat am 27. August 2026 den Bebauungsplan für ein großflächiges Rechenzentrum im Gewerbegebiet Katzenfeld als Satzung beschlossen. Die Stadt erwartet Arbeitsplätze und Einnahmen, Kritiker warnen vor hohem Strombedarf.

Die Stadtverordnetenversammlung Gießen hat am 27. August 2026 den Bebauungsplan für das Gewerbegebiet Katzenfeld als Satzung beschlossen und damit die planungsrechtliche Grundlage für ein großflächiges Rechenzentrum geschaffen. Der Geltungsbereich umfasst nach städtischen Angaben rund 17 Hektar am nördlichen Rand der Weststadt. Mit dem Beschluss ist die Ansiedlung des Rechenzentrums und ergänzender Gewerbeflächen grundsätzlich zulässig; konkrete Baugenehmigungen folgen in gesonderten Verfahren.

Die Stadtverwaltung bezeichnet das Vorhaben als Kern eines geplanten IT-Campus. In der Beschlussvorlage werden für die Gesamtentwicklung bis zu rund 900 zusätzliche Arbeitsplätze als kommunale Schätzung genannt. Erwartet werden zudem mittelfristig steigende Gewerbesteuereinnahmen. Als Standortvorteil hebt die Stadt die unmittelbare Nähe zu einem Umspannwerk hervor, die kurze Zuleitungen und eine stabile Netzanbindung ermöglichen soll.

In den Beratungen prägten Energie- und Umweltfragen die Kontroverse. Kritiker verweisen darauf, dass der Betrieb des Rechenzentrums den Strombedarf in Gießen deutlich erhöhen könnte. Laut städtischen Unterlagen ist eine Anschlussleistung von bis zu etwa 65 Megawatt vorgesehen. Die Stadt kündigt Auflagen zum Lärm- und Baustellenverkehr an und verweist auf vertragliche Regelungen zur Nutzung von Ökostrom. In der Vorlage ist eine teilweise bilanzielle Deckung aus erneuerbaren Energien beschrieben; der tatsächliche Energiemix hängt jedoch von künftigen Lieferverträgen und der Entwicklung des regionalen Netzausbaus ab.

Rechtlich handelt es sich um den abschließenden Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan. Etwaige Einwände gegen die Planung sind im Rahmen des Normenkontroll- und Genehmigungsrechts möglich; vergleichbare Auseinandersetzungen zu Rechenzentrumsprojekten hat die hessische Verwaltungsgerichtsbarkeit bereits in Eilverfahren behandelt. Die Stadt betont, dass mit dem Beschluss noch keine baurechtliche Detailprüfung technischer Konzepte verbunden ist.

Offen bleiben der endgültige Zeitplan für die Realisierung, die Namen möglicher Investoren und die tatsächliche Leistungsaufnahme im Dauerbetrieb. Diese Punkte sind in den Unterlagen als Schätzwerte oder als Gegenstand späterer Verfahren gekennzeichnet. Kommunale Gremien wollen die Umsetzung eng begleiten und zusätzliche Prüfungen zur Energieversorgung und zum Lärmschutz vorlegen. Die weiteren Schritte hängen maßgeblich von der technischen Planung, verbindlichen Energieversorgungsverträgen, dem Ausbau der Netzinfrastruktur sowie von Genehmigungen auf nachgelagerten Ebenen ab.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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