Die Stadtverordnetenversammlung in Gießen entscheidet am 27. August 2026 über den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan GI 05/23 Katzenfeld. Die Vorlage des Magistrats sieht ein Sondergebiet für ein Rechenzentrum auf rund sechs Hektar vor und ordnet ergänzende Gewerbeflächen.
Kernpunkte sind Vorgaben zur Energieversorgung, Möglichkeiten der Abwärmenutzung sowie Auflagen für Baustellenlogistik und Kompensation. Die Magistratsunterlagen verweisen als Standortvorteil auf die Nähe zum Umspannwerk Gießen Nord. Zudem enthalten sie technische und städtebauliche Anforderungen, darunter eine Verpflichtung zur Nutzung erneuerbarer Energien und bauliche Vorkehrungen, die Photovoltaik oder funktionale Ersatzmaßnahmen vorsehen können.
Für den Baustellenverkehr sind zeitliche und mengenmäßige Beschränkungen vorgesehen, um umliegende Quartiere zu entlasten. Zur möglichen Anschlussleistung des Rechenzentrums kursieren unterschiedliche Angaben. Medienberichte nennen als Obergrenze bis zu 65 Megawatt; für mögliche Beschäftigungseffekte in der Gesamtentwicklung werden in einzelnen Berichten bis zu rund 900 Arbeitsplätze genannt.
Diese Zahlen sind keine Bestandteile des Satzungsbeschlusses und hängen von späteren Bau- und Genehmigungsanträgen ab. Politisch ist das Vorhaben umstritten. Befürworter verweisen auf wirtschaftliche Impulse, die Stärkung des Digitalstandorts und potenzielle Synergien mit bestehenden Netzinfrastrukturen.
Kritiker bemängeln Flächenverbrauch, die zusätzliche Netzlast und Belastungen durch den Bauverkehr. Technische Fragen zur Netzanschlusskapazität und zu nötigen Ausbauten wurden in der Vorlage als Voraussetzungen für die spätere Genehmigungsfähigkeit benannt; dazu sind Abstimmungen mit Netzbetreibern erforderlich. Planungsrechtlich handelt es sich um den Abschluss eines mehrjährigen Verfahrens mit vorangegangenen Beschlüssen und Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange.
Bei Zustimmung könnte die Stadt zeitnah mit Erschließungs- und Aufschüttungsarbeiten beginnen. Für Hochbauten und den technischen Betrieb sind weitere Schritte im Bau- und Fachrecht erforderlich, die detaillierte Nachweise etwa zu Schall, Energie und Umwelt vorsetzen. In Hessen werden großflächige Rechenzentrumsprojekte seit Längerem intensiv diskutiert.
Das Gießener Verfahren stützt sich auf die kommunale Bauleitplanung; über die konkrete Ausgestaltung des Projekts entscheiden erst nachgelagerte Genehmigungen. Der heutige Beschluss würde daher den planungsrechtlichen Rahmen festlegen, ohne über Betreiber- oder Ausführungsdetails zu befinden.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).