Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen fordert nach dem Drohnenfund am Flughafen Leipzig/Halle eine kurzfristige Beratung im Kanzleramt. Die Fraktion dringt auf eindeutige Zuständigkeiten bei der Drohnenabwehr und einen besseren Schutz kritischer Infrastruktur. Aus Regierungskreisen heißt es, der Nationale Sicherheitsrat habe den Fall bereits beraten; die Ermittlungen liefen mit hoher Priorität weiter.
Auslöser ist ein Vorfall vom 5. August 2026: Im Sicherheitsbereich des Frachtbetriebs am Flughafen Leipzig/Halle wurde eine Drohne mit einer verdächtigen Sprengvorrichtung entdeckt, gesichert und unschädlich gemacht. Zuständige sächsische Behörden, darunter das Landeskriminalamt Sachsen, werten Spuren und forensische Befunde aus. Nach offiziellen Angaben gibt es bislang keine abschließende Bewertung zu Tätern oder Motiv; eine Gefährdungslage über den Einzelvorfall hinaus wird geprüft.
Die Grünen begründen ihre Forderung nach einem Gipfel damit, dass Drohnenvorfälle an Flughäfen und anderen neuralgischen Punkten staatliches Handeln über mehrere Ebenen hinweg erfordern. Aus der Fraktion heißt es, Bundeskanzleramt, Innen- und Verteidigungsressort sollten kurzfristig mit Ländern, Bundespolizei und Flughafenbetreibern Maßnahmen zur Abwehr, Alarmierung und Verantwortungszuordnung festlegen. Zur Diskussion stehen unter anderem standardisierte Lagebilder, gemeinsame Einsatzkonzepte und der Ausbau technischer Abwehrmittel.
Die Bundesregierung verweist darauf, dass der Nationale Sicherheitsrat bereits kurz nach dem Fund zur Lageeinschätzung zusammengekommen sei. Das Bundesinnenministerium kündigte an, bestehende Schutzkonzepte zu überprüfen, insbesondere mit Blick auf stationäre und mobile Abwehrsysteme, die Zusammenarbeit von Bund und Ländern sowie verbindliche Verfahren an Standorten mit hohem Risiko. Die sächsische Landesregierung unterstreicht, dass die operative Ermittlungsführung in der Hand der Sicherheitsbehörden vor Ort liegt; Ergebnisse würden nach Abschluss der Auswertung kommuniziert.
Faktisch steht der Fortgang der Ermittlungen im Vordergrund. Politisch rückt der Vorfall die Frage in den Fokus, wie Zuständigkeiten für Drohnenabwehr in Deutschland gebündelt und Schnittstellen zwischen Ländern, Bundesbehörden und Betreibern kritischer Infrastruktur präzisiert werden können. Konkrete Rechts- oder Strukturänderungen sind bislang nicht beschlossen. Prognosen über Urheberschaft oder geopolitische Hintergründe liegen nicht belastbar vor; belastbare Schlussfolgerungen bleiben den Behördenfeststellungen vorbehalten.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).