Hamburg

Hamburg: Landgericht stoppt vorläufig die Auswertung von Die-Zeit-Tonaufnahmen

Das Landgericht Hamburg hat am 22. Oktober 2026 die Auswertung beschlagnahmter Interviewaufnahmen der Wochenzeitung Die Zeit im Block-Prozess bis zur Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts ausgesetzt.

Kurzmeldung

Das Landgericht Hamburg hat am 22. Oktober 2026 die Auswertung der bei einer Journalistin der Wochenzeitung Die Zeit beschlagnahmten Tonaufnahmen im Block-Prozess vorläufig gestoppt. Die Kammer sah das öffentliche Interesse an einer sofortigen Vollziehung derzeit nicht als überwiegend an. Über die anhängigen Beschwerden gegen die Maßnahmen soll das Hanseatische Oberlandesgericht entscheiden.

Ausgangspunkt ist die Sicherstellung umfangreicher Rohaufnahmen aus dem Zeit-Podcast House of Block. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hatte die Herausgabe der Materialien verlangt. Nach Angaben des Verlags handelt es sich um rund 80 Stunden Interviews, die Anfang 2024 mit Angehörigen und beteiligten Kindern geführt wurden. Gegen die Maßnahmen wandten sich Die Zeit und die betroffene Reporterin mit Beschwerden und verwiesen auf den Schutz von Pressefreiheit und Quellen.

Mit der aktuellen Entscheidung untersagte das Landgericht die Auswertung bis zur Klärung im Beschwerdeverfahren und schränkte frühere Anordnungen teilweise ein. Inhaltlich prüfte die Kammer, ob eine sofortige Durchsetzung der Beschlagnahme gegenüber den Beschwerdeführern geboten sei, und verneinte dies mit Blick auf die Grundrechtspositionen der Presse. Zugleich verwies sie strittige Fragen an das Hanseatische Oberlandesgericht, das nun über Reichweite und Rechtmäßigkeit der Sicherstellungen zu befinden hat.

Die Reaktionen bleiben gegensätzlich: Die Zeit kritisierte die zuvor angedrohten Durchsuchungen und sprach von einer Gefährdung der freien Berichterstattung. Die Staatsanwaltschaft Hamburg betonte demgegenüber, es gehe um potenziell relevante Beweismittel für die Wahrheitsfindung im Strafverfahren. Rechtliche Beobachter verweisen auf das wiederkehrende Spannungsfeld zwischen Strafverfolgungsinteresse und dem besonderen Schutz journalistischer Arbeit, das häufig erst in der nächsten Instanz abschließend austariert wird.

Der Block-Prozess richtet sich unter anderem gegen die Unternehmerin Christina Block. Welche Teile der sichergestellten Tonaufnahmen künftig überhaupt verwertbar sind, bleibt offen. Maßgeblich wird die Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts sein. Ein Termin für eine Entscheidung dort ist bislang nicht öffentlich bekannt. Bis zu einer endgültigen Klärung bleiben die Aufnahmen versiegelt und dürfen nicht ausgewertet werden.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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