Hamburg

Hamburger Landgericht lässt Tonaufnahmen der Zeit im Block‑Prozess sicherstellen

Am 12. Oktober 2026 hat das Landgericht Hamburg auf Antrag der Strafkammer Tonaufnahmen aus Recherchen der Wochenzeitung Die Zeit im Strafverfahren gegen Christina Block als mögliche Beweismittel sicherstellen lassen. Die Zeit widerspricht der Darstellung…

Am 12. Oktober 2026 verfügte das Landgericht Hamburg die Sicherstellung von Tonaufnahmen, die im Rahmen der Recherchen der Wochenzeitung Die Zeit für den Podcast House of Block entstanden sind. Hintergrund ist das seit 2025 vor der Großen Strafkammer laufende Verfahren gegen die Unternehmerin Christina Block, der vorgeworfen wird, die Entführung zweier ihrer Kinder beauftragt zu haben. Das Gericht begründete die Maßnahme mit dem Ermittlungserfordernis: Die Aufnahmen könnten zur Überprüfung der Glaubwürdigkeit von Zeugen beitragen und damit als mögliche Beweismittel in Betracht kommen. (Landgericht Hamburg; Medienberichte, 12.–13. Oktober 2026). ([hamburg.t-online.de](https://hamburg.t-online.de/region/hamburg/id_101478184/landgericht-hamburg-beschlagnahmt-zeit-aufnahmen-im-block-prozess.html?utm_source=openai))

Die Zeit und ihre Chefredaktionen widersprechen dieser Darstellung. In einer Pressemitteilung der Zeitverlagsgruppe erklärten die Chefredakteure, die Redaktion habe die Herausgabe des Materials nur unter dem Druck einer angedrohten Durchsuchung gestattet und mit einer versiegelten Übergabe eine unverhältnismäßige Inanspruchnahme weiterer Redaktionsunterlagen verhindern wollen. Die Zeitung hat nach eigenen Angaben am 12. Oktober 2026 Beschwerde gegen die Sicherstellung eingelegt. Zudem betonen Medienverbände und Journalistenvertretungen, der Vorgang stelle eine erhebliche Belastung für den Quellenschutz und die Pressefreiheit dar. ([zeit-verlagsgruppe.de](https://www.zeit-verlagsgruppe.de/pressemitteilung/die-zeit-verurteilt-angedrohte-durchsuchung-der-redaktion-und-wird-dagegen-rechtlich-vorgehen/?utm_source=openai))

Staatsanwaltschaft und Gericht verweisen dagegen auf ihre Pflicht zur Aufklärung schwerer Straftaten und darauf, dass journalistische Zeugnisverweigerungsrechte in bestimmten Fällen zurücktreten können, wenn die freigegebenen Aussagen zur Aufklärung beitragen. Gerichtssprecherinnen und Pressestellen hoben gegenüber Medien hervor, die Maßnahmen seien gerichtlich angeordnet und rechtlich zu prüfen. Über die weitere Verwendung des Materials – etwa in nichtöffentlichen Teilen der Hauptverhandlung – entscheiden die zuständigen Instanzen nach Maßgabe des Strafprozessrechts. ([tagesschau.de](https://www.tagesschau.de/inland/regional/hamburg/block-prozess-staatsanwaltschaft-beschlagnahmt-aufnahmen-der-zeit%2Chouse-of-block-100.html?utm_source=openai))

Die Auseinandersetzung berührt mehrere rechtliche und publizistische Ebenen: Zum einen die Auslegung des Informantenschutzes und des Zeugnisverweigerungsrechts für Journalisten; zum anderen die Frage, in welchen Fällen das Gericht Ermittlungsinteressen gegen den Schutz redaktioneller Arbeitsmittel abwägen darf. Rechtsexperten verweisen auf einschlägige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach Eingriffe in journalistisches Material nur unter engen Voraussetzungen zulässig sind. Konkrete Entscheidungen über die Rechtmäßigkeit der Sicherstellung stehen noch aus; die Zeit hat bereits rechtliche Schritte angekündigt und will das weitere Vorgehen gerichtlich überprüfen lassen. ([medien.epd.de](https://medien.epd.de/article/5365?utm_source=openai))

Der Fall wird als Prüfstein für die Balance zwischen Strafverfolgung und Pressefreiheit interpretiert. Entscheidend ist nun, wie die Beschwerdeverfahren verlaufen und ob höhere Instanzen die gerichtliche Anordnung bestätigen oder aufheben.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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