Politik

Haushalt 2027: Bundesregierung veranschlagt rund 22 Milliarden Euro für Forschung

Der Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2027 sieht für Forschung und Entwicklung eine Größenordnung von rund 22 Milliarden Euro vor – verteilt auf den Einzelplan 30 (BMBF) und Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds.

Der Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2027 veranschlagt für Forschung und Entwicklung eine Größenordnung von rund 22 Milliarden Euro. Die Summe ergibt sich aus getrennten Ausweisungen im Kernhaushalt und im Klima- und Transformationsfonds, die in der öffentlichen Darstellung zusammengeführt werden. Maßgeblich sind dabei der Einzelplan 30 des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) sowie projektbezogene Mittel aus dem Sondervermögen.

Weil Kernhaushalt und Sondervermögen unterschiedlichen Logiken folgen, sind die Zahlen nicht durchgängig vergleichbar: Der Einzelplan 30 enthält vor allem laufende Zuweisungen und Zuschüsse an Hochschulen, Forschungsorganisationen und Programme des BMBF; der Klima- und Transformationsfonds finanziert zusätzlich investive Vorhaben und förderpolitische Projekte, etwa in Digitalisierung, Energie- und Zukunftstechnologien. In der Summe entsteht die genannte Größenordnung, die den politischen Schwerpunkt auf Forschung und Entwicklung unterstreicht, ohne eine haushaltsrechtliche Einheit beider Töpfe herzustellen.

Zur Einordnung: Der Einzelplan 30 lag im Soll 2026 bei rund 21,8 Milliarden Euro. Der Regierungsentwurf für 2027 setzt den Kurs fort, Forschung als prioritären Ausgabenbereich zu behandeln, während das Bundesministerium der Finanzen zugleich auf einen Konsolidierungskurs verweist. Angesichts getrennter Ausweisungen und möglicher Umschichtungen innerhalb der Kapitel lassen sich daraus keine linearen Jahresentwicklungen ableiten; endgültige Beträge können erst nach Abschluss der Haushaltsberatungen beziffert werden.

Das weitere Verfahren liegt beim Deutschen Bundestag. Der Haushaltsausschuss prüft den Regierungsentwurf, berät die Titel in Einzelplan 30 sowie die vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen – also Ermächtigungen zu mehrjährigen Ausgaben – und kann Änderungen vornehmen. Politisch umstritten sein dürften die Gewichtungen innerhalb der Förderlinien – von Grundlagenforschung über Schlüsseltechnologien bis hin zu infrastrukturellen Investitionen –, die Aufteilung zwischen institutioneller Förderung und Projektförderung sowie die Frage, in welchem Umfang der Klima- und Transformationsfonds dauerhaft oder projektorientiert Mittel bereitstellt.

Aussagen zur Finanzierungsstruktur stammen aus den offiziellen Unterlagen zum Regierungsentwurf und den Parlamentsinformationen. Alle Beträge beziehen sich auf Ansätze im Entwurfsstadium; sie sind weder Ist-Werte noch parlamentarisch beschlossen. Mit der ersten Lesung und den anschließenden Beratungen im Haushaltsausschuss entscheidet der Bundestag über Anpassungen, bevor der Bundeshaushalt 2027 final verabschiedet wird. Erst mit dem Beschluss stehen die konkreten Ansätze fest, an denen sich die Programmausschreibungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung ausrichten.

Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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