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Heimliche Aufnahmen belasten Schlachthof in Kellinghusen – Behörden prüfen

Der NDR hat am 19. Oktober heimlich gefilmte Szenen aus dem Schlachthof R. Thomsen in Kellinghusen veröffentlicht. Die Bilder zeigen Schläge gegen Schweine, heftige Reaktionen bei der CO2-Betäubung und das Abtrennen von Hinterfüßen vor…

Der Norddeutsche Rundfunk hat am 19. Oktober heimlich aufgezeichnete Videos aus dem Schlachthof R. Thomsen in Kellinghusen (Kreis Steinburg) veröffentlicht. Das Material, das nach NDR-Angaben von der Organisation Animal Rights Watch stammt und redaktionell geprüft wurde, zeigt mehrfaches Schlagen von Schweinen beim Zutrieb, starke Panik- und Erstickungsreaktionen in einer Anlage zur CO2-Betäubung sowie Sequenzen, in denen Hinterfüße offenbar vor Eintritt des Todes abgetrennt werden.

Tierschutzbeauftragte und amtliche Veterinäre bewerten Teile der Aufnahmen als mögliche Verstöße gegen das Tierschutzrecht. Demnach dürfen Schlachtarbeiten erst nach sicherer Tötung beginnen; das vorzeitige Abtrennen von Gliedmaßen wäre damit unzulässig. Die Einordnung bezieht sich auf das deutsche Tierschutzgesetz und EU-Vorgaben zur Betäubung von Schlachttieren. Während die CO2-Betäubung unionsrechtlich grundsätzlich zulässig ist, verbietet das deutsche Recht die Zufügung vermeidbarer Schmerzen und Leiden.

Der Betrieb R. Thomsen gehört zum Unternehmensverbund von Tönnies. Auf Anfrage verteidigte das Unternehmen die CO2-Betäubung als derzeit gängige Methode für große Tiergruppen, kündigte aber interne Prüfungen an. Mitarbeitende, die gegen Vorschriften verstoßen hätten, müssten mit Konsequenzen rechnen. Der NDR berichtet außerdem, dass das zuständige Kreisveterinäramt Steinburg die Abläufe im Betrieb und die Einhaltung der vorgeschriebenen Zeitfenster zwischen Betäubung und Tötung überprüft. In den veröffentlichten Sequenzen sind dem Sender zufolge wiederholt deutlich längere Intervalle zu sehen, als sie behördlich vorgesehen sind.

Die Landesregierung in Schleswig-Holstein und die Staatsanwaltschaft bestätigten, die Hinweise aus dem Videomaterial zu prüfen. Nach NDR-Angaben liegt eine Strafanzeige vor. Ob sich daraus straf- oder ordnungsrechtliche Konsequenzen für Beschäftigte oder den Betrieb ergeben, ist offen und Gegenstand der laufenden Verfahren.

Politisch dürfte der Fall die Debatte über strengere Kontrollen in Schlachtbetrieben befeuern. Diskutiert werden unter anderem verpflichtende Videoüberwachung sensibler Bereiche, engere Vorgaben für Betäubungsverfahren und häufigere unangekündigte Kontrollen durch Veterinärämter. Fachleute verweisen zugleich auf technische Alternativen zur CO2-Betäubung; deren flächendeckender Einsatz gilt bislang als aufwendig und kostenintensiv. Für den Schlachthof in Kellinghusen stehen zunächst die Auswertung des Materials und die amtlichen Prüfungen im Vordergrund. Prognosen über unternehmensrechtliche Folgen oder mögliche Auflagen wären zum jetzigen Zeitpunkt Spekulation.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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