Der Hessische Rundfunk hat am 3. September 2026 mehrere Beiträge über den früheren hessischen Wirtschaftsstaatssekretär Umut Sönmez wieder veröffentlicht. Anlass ist die Rücknahme eines Antrags auf eine einstweilige Verfügung, die nach hr-Angaben im April 2026 vom Landgericht Köln in einem Eilverfahren erlassen worden war und zur vorübergehenden Depublizierung von Artikeln, Videos und Audiobeiträgen geführt hatte.
Der Sender betont, die Wiederveröffentlichung bedeute keine inhaltliche Bewertung der gegen Sönmez erhobenen Vorwürfe. Sie diene der fortgesetzten Dokumentation und Einordnung des Vorgangs nach Wegfall der rechtlichen Beschränkung. Zugleich verweist die Redaktion darauf, dass die strafrechtliche Aufarbeitung nicht abgeschlossen ist.
Die hessenschau hatte seit Frühjahr 2026 über Vorwürfe sexueller Belästigung gegen Sönmez berichtet. Zuständig ist die Staatsanwaltschaft Wiesbaden, die weiterhin ermittelt. Entscheidungen in Straf- oder Disziplinarverfahren bleiben den zuständigen Behörden vorbehalten. In der Berichterstattung wurde auch ein zeitweiliges Teilbetretungsverbot für Bereiche des Hessischen Wirtschaftsministeriums thematisiert. Sönmez hatte die Vorwürfe zurückgewiesen; darüber hatte die Redaktion ebenfalls berichtet. Angaben zu Personen und Funktionen werden in den wieder online gestellten Beiträgen nach hr-Darstellung beibehalten.
Rechtlich ordnet der Hessische Rundfunk die Rückkehr der Inhalte als Folge des Wegfalls der einstweiligen Verfügung ein. Einstweilige Verfügungen sichern im Presserecht vorläufige Ansprüche, ohne das Hauptsacheverfahren vorwegzunehmen. Mit der Rücknahme des Antrags entfällt die Grundlage für das zuvor angeordnete Unterlassen. Der Vorgang zeigt die wechselseitige Bindung publizistischer Entscheidungen an presserechtliche Maßnahmen. Der Sender verweist zugleich auf journalistische Sorgfaltspflichten, einschließlich des Opferschutzes und der Trennung von Nachricht und Kommentar.
Politisch bleibt der Fall in Hessen bedeutsam. Im Landtag und in der Landesverwaltung sind weitere Prüfungen angekündigt, die sowohl das Behördenhandeln als auch interne Verfahren im Hessischen Wirtschaftsministerium betreffen könnten. Ob und in welchem Umfang neue Fakten öffentlich werden, hängt von den fortlaufenden Ermittlungen in Wiesbaden sowie gegebenenfalls von gerichtlichen Entscheidungen ab. Über Zwischenschritte will der Hessische Rundfunk nach eigener Aussage berichten und die Entwicklung der Verfahren transparent begleiten.
Redakteur: Daniel Mayer (Artikel mit KI-Unterstützung).