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Ilmenau: 40-Jähriger nach Angriffen auf Passanten in Untersuchungshaft

Nach mutmaßlichen Übergriffen auf Passanten in Ilmenau am 21. August ist ein 40-Jähriger in Untersuchungshaft genommen worden. Die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft dauern an.

Nach einer Serie mutmaßlicher Übergriffe in Ilmenau ist ein 40-jähriger Tatverdächtiger in Untersuchungshaft genommen worden. Wie die Landespolizeiinspektion Gotha mitteilte, erließ ein Richter auf Antrag der Staatsanwaltschaft Erfurt am 22. August den Haftbefehl. Die Vorfälle hatten sich am Morgen des 21. August in der Stadt im Ilm-Kreis ereignet.

Nach Polizeiangaben sprach gegen 07:15 Uhr im Bereich Hüttengrund ein zunächst Unbekannter eine 71-jährige Frau an, forderte Bargeld und schlug ihr unvermittelt ins Gesicht. Die Frau erlitt leichte Verletzungen und wurde medizinisch versorgt. Kurz darauf soll derselbe Mann einen 60-jährigen Radfahrer ohne erkennbaren Anlass attackiert und Gegenstände entwendet haben. Zudem werden ihm Bedrohungen und Beleidigungen eines Tankstellenmitarbeiters im Bereich Grenzhammer vorgeworfen, nachdem ihm dort wegen eines bestehenden Hausverbots der Verkauf verweigert worden war. Ein Hausverbot berechtigt Betreiber, Personen den Zutritt und die Inanspruchnahme von Leistungen zu untersagen.

Fahndungsmaßnahmen führten noch am 21. August zur vorläufigen Festnahme des Verdächtigen in der Langewiesener Straße. Der Mann wurde am Folgetag dem Haftrichter vorgeführt und anschließend in eine Justizvollzugsanstalt überstellt. Untersuchungshaft setzt nach der Strafprozessordnung einen dringenden Tatverdacht sowie einen Haftgrund voraus; nähere Angaben zu den konkreten Haftgründen machten die Behörden nicht. Nach derzeitigem Stand wurden die betroffenen Personen lediglich leicht verletzt; lebensgefährliche Verletzungen liegen nicht vor.

Die Ermittlungen führt die Polizeiinspektion Arnstadt-Ilmenau in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Erfurt. Maßgeblich für die rechtliche Bewertung sind die Auswertung gesicherter Beweismittel, Zeugenaussagen sowie kriminaltechnische Untersuchungen. Die Behörden ordnen die Taten einer Einzelperson zu; diese Zuschreibung beruht auf dem bisherigen Stand und wird weiter überprüft. Nach Polizeiangaben war der Beschuldigte in den Wochen zuvor bereits wegen vergleichbarer Vorkommnisse polizeilich in Erscheinung getreten. Ob und inwieweit hier Zusammenhänge bestehen, ist Gegenstand der laufenden Prüfung.

Die Polizei bittet weitere mögliche Zeugen, sich bei der zuständigen Dienststelle zu melden und Hinweise unter Angabe der in den Pressemitteilungen genannten Bezugsnummer zu übermitteln. Über mögliche Anklagepunkte und einen möglichen Prozessbeginn kann erst nach Abschluss der ausstehenden Auswertungen entschieden werden.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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