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Israel räumt UNRWA-Gelände in Ost-Jerusalem – UN sprechen von Verletzung des Schutzstatus

Israelische Sicherheitskräfte haben am 25. August 2026 ein von der UNRWA betriebenes Trainingszentrum in Ost-Jerusalem geräumt. Die Vereinten Nationen verurteilten den Einsatz als Bruch der Unverletzlichkeit von UN-Einrichtungen und forderten die Rücknahme der Maßnahme.

Israelische Sicherheitskräfte haben am 25. August 2026 ein Gelände der UNRWA in Ost-Jerusalem geräumt und unter Kontrolle genommen. Nach Angaben der Vereinten Nationen und der UNRWA befanden sich Mitarbeitende auf dem Areal, das als Ausbildungs- und Sozialzentrum genutzt wurde. Die UN stuften das Eindringen als Verstoß gegen die Unverletzlichkeit von UN-Premises ein und verwiesen auf einschlägige völkerrechtliche Bestimmungen.

Die UN-Spitze ließ über den Sprecher des UN-Generalsekretärs mitteilen, man fordere die sofortige Rücknahme der Maßnahme. Der UN-Sonderkoordinator für den Nahost-Friedensprozess warnte, die Operation gefährde humanitäre Programme, die besonders schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen erreichen. Auch aus der Region kamen Verurteilungen; Jordanien kritisierte den Einsatz öffentlich. Die palästinensische Seite sprach von einer Eskalation, da die Einrichtung für berufliche Bildung und Sozialdienste von Bedeutung sei.

Israelische Stellen begründeten den Schritt mit Sicherheitsinteressen und langanhaltender Kritik an der UNRWA. Offizielle Erklärungen hoben die Durchsetzung staatlicher Maßnahmen hervor. In Medienberichten wurde zudem der israelische Minister Itamar Ben-Gvir mit Unterstützung für das Vorgehen in Verbindung gebracht. Eine detaillierte amtliche Einsatzbegründung wurde zunächst nicht veröffentlicht.

Die betroffene Anlage wird in internationalen und lokalen Berichten als Kalandia Training Centre bzw. Qalandiya Vocational Training Center bezeichnet; teils wird der Standort in der Umgebung von Schuafat oder Kafr Aqab verortet. Nach UNRWA-Angaben wurde das Zentrum bereits in den Wochen zuvor mehrfach durchsucht. Die Agentur kündigte an, rechtliche Schritte und diplomatische Kanäle zu nutzen, um ihren Status sowie den Schutz von Personal und Nutzenden der Einrichtung zu wahren.

Völkerrechtlich berufen sich die Vereinten Nationen auf die Unverletzlichkeit von UN-Einrichtungen und den diplomatischen Schutzstatus. Ost-Jerusalem gilt nach UN-Recht als besetztes Gebiet. Israels Sicherheitsargumentation steht damit in einem Spannungsverhältnis zu den von der UN reklamierten Immunitäten. Humanitäre Organisationen warnen, eine dauerhafte Einschränkung der UNRWA-Infrastruktur in Ost-Jerusalem könne Ausbildungsangebote und soziale Hilfen in der Stadt nachhaltig beeinträchtigen. Prognosen zum weiteren Vorgehen liegen nicht vor; beide Seiten kündigten an, die jeweils nächsten Schritte zu prüfen.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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