Politik

Kabinett billigt jährlichen Zuschuss zu Netzentgelten von 5,5 Milliarden Euro 2027 bis 2029

Das Bundeskabinett hat am 2. September 2026 einen Gesetzentwurf beschlossen, der jährliche Bundeszuschüsse von rund 5,525 Milliarden Euro zur Dämpfung der Strom-Netzentgelte in den Jahren 2027 bis 2029 vorsieht.

Das Bundeskabinett hat am 2. September 2026 beschlossen, die Strom-Netzentgelte in den Jahren 2027, 2028 und 2029 mit einem jährlichen Bundeszuschuss von rund 5,525 Milliarden Euro zu dämpfen. Der Gesetzentwurf stammt aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und schafft die Grundlage, damit die Übertragungsnetzbetreiber den Zuschuss in ihre Kalkulation der Netzentgelte einbeziehen. Die Entlastung soll Haushalte und Unternehmen über die Stromlieferanten erreichen.

Finanziert werden die Zuschüsse aus dem Klima- und Transformationsfonds. Für das Jahr 2026 hatte die Bundesregierung bereits einen abweichend hohen einmaligen Zuschuss beschlossen; die jetzt bestätigte Regelung verstetigt die Entlastung für die Folgejahre. Zur rechtlichen Umsetzung werden Bestimmungen im Energiewirtschaftsgesetz verankert, die Übertragungsnetzbetreibern mit Regelzonenverantwortung einen Anspruch gegenüber dem Bund einräumen.

Die Bundesregierung verweist auf Transparenzpflichten, die sicherstellen sollen, dass die Wirkung der Zahlungen auf die Netzentgelte nachvollziehbar ausgewiesen wird. Konkrete, bundeseinheitliche Cent-Beträge pro Kilowattstunde nennt die Vorlage nicht. Diese Größen ergeben sich aus den jeweiligen Kalkulationen der Netzbetreiber und können regional unterschiedlich ausfallen.

Nach Darstellung der Bundesregierung handelt es sich um ein kurzfristiges Entlastungsinstrument. Parallel arbeitet die Bundesnetzagentur an einer Systemreform der Netzentgelte mit geplanter Wirkung ab 2029. Ziel ist es, Struktur und Kostenbasis der Netzentgelte mittel- bis langfristig neu zu ordnen. Festlegungen hierzu stehen noch aus; Aussagen zu künftigen Effekten bleiben daher vorläufig.

Der Gesetzentwurf geht nun in die parlamentarische Beratung. Der Bundestag kann in den Ausschüssen und im Plenum Änderungen vornehmen. Der Kabinettsbeschluss bildet zugleich die Grundlage für die Einplanung der Mittel im Bundeshaushalt 2027.

Hintergrund: Netzentgelte machen einen wesentlichen Anteil am Strompreis aus und sind in den vergangenen Jahren unter anderem wegen hoher Kosten für den Ausbau der Übertragungsnetze und die Netzstabilisierung gestiegen. Mit dem Bundeszuschuss will die Bundesregierung Preisspitzen abfedern und die Stromkosten verlässlich kalkulierbar halten. Die Maßnahme entlastet die Übertragungsnetzbetreiber von einem Teil der umlagefähigen Kosten, ohne die regulierten Anreizmechanismen grundsätzlich zu verändern.

Die nun beschlossenen Schritte gelten ausdrücklich für die Jahre 2027 bis 2029. Ob und wie die Entlastung danach fortgeführt oder durch die angestrebte Reform der Netzentgelte ersetzt wird, hängt von den Ergebnissen der laufenden Arbeiten der Bundesnetzagentur und den Haushaltsentscheidungen der kommenden Jahre ab.

Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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