Politik

Kabinett bringt Gesetz gegen digitale Gewalt auf den Weg

Das Bundeskabinett hat am 7. Oktober 2026 einen Gesetzentwurf beschlossen, der Deepfakes, digitalen Voyeurismus und Cyberstalking gezielt ahnden und Opferrechte stärken soll.

Das Bundeskabinett hat am 7. Oktober 2026 den Gesetzentwurf zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt beschlossen. Mit dem Beschluss startet das parlamentarische Verfahren im Bundestag. Der Entwurf stammt aus dem Bundesministerium der Justiz und zielt darauf, Schutzlücken im geltenden Recht zu schließen und Betroffenen schneller zu helfen.

Kern des Vorhabens ist ein eigenständiger Straftatbestand für bildbasierte sexualisierte Gewalt. Zudem sollen pornografische Deepfakes, digitaler Voyeurismus und bestimmte Formen des Cyberstalkings klarer erfasst werden. Ergänzend sieht der Entwurf erweiterte zivilrechtliche Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche vor. Plattformbetreiber sollen verpflichtet werden, Inhalte rascher zu löschen, Auskünfte zu erteilen und Betroffene über Rechtsbehelfe zu informieren. Die Bundesregierung verweist zur Begründung auf die Zunahme täuschend echt manipulierter Inhalte und die gravierenden Folgen für die Würde und Integrität der Betroffenen.

Mit dem Kabinettsbeschluss liegt nun die Grundlage für die Beratungen im Bundestag vor. In der ersten Lesung werden voraussichtlich die Zielgenauigkeit der Tatbestände, Zuständigkeiten der Plattformen und die Ausgestaltung von Auskunfts- und Löschpflichten im Mittelpunkt stehen. Für die Ausschussberatungen gelten der Justizausschuss und der Innenausschuss als federführend beziehungsweise mitberatend. Konkrete Fristen für das weitere Verfahren nannte die Bundesregierung am 7. Oktober 2026 nicht.

Aus dem parlamentarischen Raum und von Verbänden werden zugleich Abwägungen zwischen effektivem Opferschutz und Grundrechten wie Meinungs- und Informationsfreiheit angemahnt. Juristinnen und Juristen verweisen auf die Notwendigkeit technisch praktikabler Begriffsbestimmungen, damit Ermittlungsbehörden und Gerichte klar trennen können zwischen strafbarem Verhalten und zulässiger Kommunikation, etwa bei Satire oder verfremdenden Bearbeitungen zu Dokumentationszwecken. Auch die Frage, wie Beweise aus digitalen Umgebungen gesichert und personenbezogene Daten geschont werden, dürfte in den Beratungen eine Rolle spielen.

Der Gesetzentwurf ergänzt frühere Initiativen von Ländern und Fraktionen, die bereits auf Deepfakes und die Verbreitung nicht einvernehmlicher Aufnahmen abzielten, ohne jedoch ein konsistentes Gesamtsystem zu schaffen. Mit der jetzt vorgeschlagenen Kombination aus neuen Straftatbeständen, klareren Definitionen und gestärkten Privatrechtsansprüchen will die Bundesregierung ein kohärenteres Regelwerk etablieren. Die Umsetzung in der Praxis wird wesentlich davon abhängen, wie schnell Plattformbetreiber Prozesse anpassen und wie effektiv Auskunfts- und Löschanordnungen durchgesetzt werden können.

Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen