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Katzenbaby an Kreisstraße 34 ausgesetzt – Polizei Mainz bittet um Hinweise

Zwischen Lörzweiler und Nackenheim ist am 26. August 2026 ein wenige Tage altes Katzenbaby in einem roten Schuhkarton gefunden worden. Das Polizeipräsidium Mainz sucht Zeugen.

Die Polizei Mainz ermittelt nach der Aussetzung eines neugeborenen Katzenbabys an der Kreisstraße 34 zwischen Lörzweiler und Nackenheim (Landkreis Mainz-Bingen). Der Vorfall wurde am 26. August 2026 bekannt; das Polizeipräsidium Mainz bat noch am selben Tag um Zeugenhinweise.

Nach bisherigen Angaben entdeckte ein vorbeifahrender Radfahrer den roten Schuhkarton am Fahrbahnrand, wurde durch das Schreien des Tieres aufmerksam und hielt an. In dem Karton, der mit Luftlöchern versehen war, befand sich ein grau getigertes, wenige Tage altes Katzenbaby. Der Finder brachte das Tier zu einem Tierschutzverein. Zu möglichen Tatverdächtigen machte die Polizei keine Angaben.

Die Ermittler fragen insbesondere, ob jemand in dem Bereich zwischen Lörzweiler und Nackenheim am 26. August 2026 Personen oder Fahrzeuge bemerkt hat, die dort anhielten, oder ob ein roter Schuhkarton zuvor aufgefallen ist. Hinweise zur Herkunft des Tieres oder zu Personen, die in jüngster Zeit ein sehr junges Katzenjunges abgegeben oder zum Verschenken angeboten haben, könnten für die Aufklärung relevant sein. Sachdienliche Hinweise nimmt das Polizeipräsidium Mainz entgegen.

Tierschutzvereine weisen regelmäßig darauf hin, dass neugeborene Tiere bei Aussetzungen erheblichen Risiken ausgesetzt sind: Ohne Wärmequelle und fachgerechte Versorgung drohen Dehydrierung, Unterkühlung oder Verletzungen, besonders an wenig frequentierten Straßen. Fachstellen empfehlen in vergleichbaren Situationen, Tiere nicht eigenmächtig zu behalten, sondern umgehend Polizei, Ordnungsamt oder nahegelegene Tierheime zu informieren und Beobachtungen – etwa zu Fahrzeugen, Kennzeichen oder auffälligen Gegenständen – zeitnah weiterzugeben.

Rechtlich ist das Aussetzen eines Tieres in Deutschland nach dem Tierschutzrecht verboten und kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden. Strafrechtliche Konsequenzen kommen in Betracht, wenn dem Tier vorsätzlich erhebliche Schmerzen oder Leiden zugefügt wurden. Welche rechtlichen Schritte im vorliegenden Fall eingeleitet werden, hängt von den weiteren Ermittlungsergebnissen ab; konkrete Angaben zu einem Verfahren liegen derzeit nicht vor.

Der Fall lenkt erneut den Blick auf die Sommermonate, in denen Tierheime und Tierschutzverein vermehrt Jungtiere aufnehmen. Polizei und Tierschutz betonen, dass frühzeitige Hinweise aus der Bevölkerung entscheidend sein können, um Verantwortliche zu ermitteln und das Wohlergehen der Tiere sicherzustellen.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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