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KI-gestützte Schriftsätze bremsen Sozialgerichte – Länder melden Mehraufwand

Mehrere Sozialgerichte in Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg registrieren deutlich mehr per KI verfasste Eingaben. Fehlerhafte Standardtexte verlängern Verfahren und binden Personal.

Mehrere Sozialgerichte in Deutschland berichten über eine spürbare Zunahme KI-gestützter Klage- und Antragsentwürfe. Besonders Gerichte in Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg registrieren seit einigen Monaten mehr Schriftsätze, die offenkundig mit Textassistenten erstellt wurden. Sie variieren stark im Umfang, enthalten teils unzutreffende Tatsachenbehauptungen, fehlerhafte Zitate oder rechtlich nicht tragfähige Forderungen. Aus den Häusern heißt es, vor allem in Verfahren rund um Bürgergeld und andere Sozialleistungen seien Eilanträge und umfangreiche Standardtexte häufiger geworden.

Die Folge ist zusätzlicher Prüfaufwand: Richterinnen und Richter sowie Service- und Geschäftsstelle müssen häufiger nachfordern, Sachverhalte klarstellen und standardisierte Passagen auf ihre Relevanz hin entflechten. Wiederholte Anträge in leicht veränderter Form und automatisierte Antworten auf gerichtliche Rückfragen verlängern die Bearbeitungszeiten weiter. Mehrarbeit trifft vor allem die ohnehin belasteten Eingangsabteilungen der Sozialgerichte, wo Fristensachen und Eilverfahren Priorität haben.

Parallel entwickeln Bund und Länder eigene digitale Hilfsmittel für die Justiz. Das Bundesministerium der Justiz verweist darauf, dass KI Anträge strukturieren und Recherchen beschleunigen könne, Systeme in der Justiz aber strengen Anforderungen genügen müssten. Hintergrund ist die EU-KI-Verordnung, die Assistenzsysteme zur Unterstützung richterlicher Arbeit grundsätzlich als Hochrisiko-Anwendungen einordnet. In Bund-Länder-Runden wird an technischen Standards, Datenschutzvorgaben und Einsatzgrenzen gearbeitet.

Verbände wie der Deutsche Richterbund und die Bundesrechtsanwaltskammer dringen auf kurzfristige Leitlinien zum Umgang mit KI-Schriftstücken. Gefordert werden klarere Formvorgaben, bessere IT-Ausstattung für eine schnelle Vorprüfung sowie Schulungen, damit Gerichte sachfremde Textbausteine rasch erkennen können. Zugleich betonen sie, der Zugang zum Recht dürfe nicht durch technische Hürden geschmälert werden: Einfache digitale Formate können Unvertretenen helfen, Ansprüche präziser zu formulieren – solange die Systeme transparent arbeiten und die Verantwortung für den Inhalt bei den Einreichenden bleibt.

Die Bundesregierung sieht in KI eine Entlastungsperspektive für Justiz und Verwaltung, verweist aber auf einen gestuften, rechtskonformen Einsatz. Konkrete bundeseinheitliche Fristen für verbindliche Leitlinien liegen derzeit nicht vor. Mehrere Länderjustizen werten die aktuellen Fallzahlen aus und beobachten, ob sich der Trend zu KI-Texten verstetigt. Davon hängt ab, ob organisatorische Anpassungen in Geschäftsstellen, zusätzliche Personalbedarfe oder technische Filter vorab eingereichter Standardtexte notwendig werden.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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