Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichte in Baden-Württemberg verzeichnen seit Jahresbeginn deutlich mehr Verfahren und längere Wartezeiten. Nach übereinstimmenden Einschätzungen aus der Justiz sind unter den zusätzlichen Eingängen zahlreiche mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz verfasste Schriftsätze. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg sprach bei seiner Jahrespressekonferenz von einer „KI‑Welle“, das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg nennt die Lage eine „immense Herausforderung“. Der Südwestrundfunk berichtet über spürbare Rückstände in mehreren Gerichtsbarkeiten.
Belegt ist vor allem der Zuwachs in sozialrechtlichen Streitigkeiten. Nach Angaben des Landessozialgerichts stiegen zwischen 2024 und 2025 die Eingänge in Verfahren der Existenzsicherung, darunter Bürgergeld, Sozialhilfe und Asylbewerberleistungen; auch Eilverfahren nahmen stark zu. Aus den Arbeitsgerichten werden ebenfalls höhere Fallzahlen und längere durchschnittliche Verfahrensdauern gemeldet. Verwaltungsgerichte berichten über Belastungsgrenzen, insbesondere bei Massenverfahren.
Gerichtspräsidenten und Sprecher führen den Mehraufwand auf mehrere Faktoren zurück. Erstens senken leicht verfügbare Textgeneratoren die Hemmschwelle für Klagen ohne Anwaltszwang, was zu mehr formell zulässigen, aber inhaltlich schwachen oder wiederholten Eingaben führt. Zweitens erzeugen KI‑gestützte Schriftsätze häufig überlange, unstrukturierte Textblöcke mit standardisierten Bausteinen. Das erschwert Sichtung, Subsumtion und Priorisierung und verlängert Vorprüfungen. Einzelne Gerichte berichten von ungewöhnlich umfangreichen Klageschriften, die zusätzliche richterliche und nichtrichterliche Arbeitszeit binden. Dass KI‑Texte die Lage allein erklären, wird nicht behauptet; die Justiz verweist daneben auf allgemeine Verfahrenszunahmen und Personalengpässe.
Das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg prüft nach eigener Darstellung zusätzliche Ressourcen und unterstützt Gerichte bei Stellenaufstockungen, wo möglich. Parallel werden interne Maßnahmen diskutiert, etwa klarere Vorgaben zur Gliederung von Schriftsätzen in Verfahren ohne Anwaltszwang oder eine striktere Nutzung von Formblättern in Eilsachen. Konkrete gesetzliche Änderungen sind bislang nicht beschlossen; die Debatte über verfahrensrechtliche Anpassungen steht nach Behördenangaben am Anfang.
Für die weitere Entwicklung sind zwei Punkte maßgeblich: zum einen verlässliche Statistikreihen zu Eingängen, Erledigungen und Verfahrensdauern in den betroffenen Gerichtsbarkeiten; zum anderen organisatorische Antworten wie Personalplanung und Arbeitsablauf. Prognosen über dauerhafte Rechtsfolgen bleiben Spekulation. Fest steht, dass digitale Hilfsmittel – hier die automatisierte Textproduktion – etablierte Routinen der Justiz spürbar verändern.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).