Die Innenminister der Länder wollen die Abstimmung zur Drohnenabwehr vertiefen und erwägen ein weiteres Treffen. Nach Beratungen am 28. August hieß es aus mehreren Ländern, es gebe zusätzlichen Koordinierungsbedarf, insbesondere bei Zuständigkeiten, Prioritäten und Verfahren zum Schutz kritischer Infrastruktur.
Im Zentrum stehen drei Komplexe. Erstens soll die operative Abgrenzung zwischen Bundespolizei, Landespolizeien und Betreibern kritischer Infrastruktur verbindlich festgeschrieben werden. Zweitens geht es um eine nachvollziehbare Priorisierung für den Einsatz stationärer Erkennungs- und Abwehrtechnik an besonders gefährdeten Objekten wie Flughäfen, Häfen und Industrieanlagen. Drittens wird ein Zeitplan für ein dichteres, länderübergreifendes Lagebild über den Luftraum im Nahbereich sensibler Einrichtungen verlangt. Nach Angaben aus Länderressorts sind bislang nicht alle relevanten Standorte in bestehenden Planungen angemessen berücksichtigt.
Das Bundesinnenministerium verweist auf laufende Maßnahmen und auf Projekte zur Stärkung der Fähigkeiten der Bundespolizei. Aus den Ländern kommt zugleich die Forderung, Melde- und Entscheidungswege einheitlich zu regeln, damit technische Mittel im Ernstfall schnell eingesetzt werden können. Als Querschnittsfragen gelten Amtshilfe und die mögliche Unterstützung durch Ressourcen der Bundeswehr; hier sehen mehrere Innenminister noch Klärungsbedarf.
Bewertet werden sowohl technische als auch organisatorische Optionen. Neben mobilen Kräften stehen feste Sensorik und standardisierte Meldewege im Fokus. Fachlich eingebunden werden sollen bestehende Kapazitäten, darunter der Forschungs- und Erprobungsstandort in Cochstedt. Vertreter mehrerer Länder betonten, Technik allein reiche nicht aus, wenn Zuständigkeiten und Verfahren nicht eindeutig geregelt seien.
Hintergrund der Debatte sind jüngere Vorfälle, die Schwachstellen beim Schutz kritischer Infrastruktur sichtbar gemacht haben. Sicherheitsbehörden und Branchenvertreter drängen auf Tempo bei der Umsetzung bereits gefasster Beschlüsse. Auch Betreiber regional bedeutsamer Anlagen verlangen, bei der Priorisierung berücksichtigt zu werden. Aus dem Bund heißt es, die Abstimmung sei komplex, weil unterschiedliche Rechts- und Betreiberverhältnisse berührt seien; gleichzeitig werde an praktikablen Vereinbarungen gearbeitet.
Als nächster Schritt wird ein weiteres Ländertreffen erwartet, bei dem konkrete Listen prioritärer Schutzobjekte und ein abgestimmter Zeitplan für Nachrüstungen erarbeitet werden könnten. Offen bleibt, ob dafür kurzfristig zusätzliche rechtliche Befugnisse oder Finanzmittel notwendig werden. Klar ist bereits, dass das Zusammenspiel von Bund und Ländern entscheidend dafür sein wird, wie schnell die Drohnenabwehr im Alltag spürbar verbessert werden kann.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).