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Landgericht Rostock schließt Beweisaufnahme im Mordprozess zum Fall Fabian ab

Die Beweisaufnahme im Mordprozess um den achtjährigen Fabian ist in Rostock beendet. Plädoyers folgen, das Urteil soll am 10. November 2026 fallen.

Die Beweisaufnahme im Mordprozess um den achtjährigen Fabian ist am Landgericht Rostock in dieser Woche beendet worden. Damit geht das Verfahren in die Schlussphase. Nach Gerichtsangaben sollen die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung folgen; als Termin für das Urteil ist der 10. November 2026 anberaumt.

Angeklagt ist die 30-jährige Gina H. Die Staatsanwaltschaft Rostock wirft ihr Mord vor. Die Verteidigung bestreitet die Tat und hat im Verlauf der Hauptverhandlung zahlreiche Beweisanträge gestellt. Mehrere davon wies die Kammer zurück, zuletzt begehrte weitere forensische Auswertungen zu Mobilfunkbewegungen rund um die relevanten Tage. Das Gericht sah dafür nach eigener Einschätzung keinen zusätzlichen Aufklärungsbedarf.

Der Fall betrifft den Tod des Kindes, das im Oktober 2025 aus der Wohnung seiner Mutter in Güstrow verschwand und später tot an einem Tümpel bei Klein Upahl entdeckt wurde. Die Ermittlungen umfassten umfangreiche Zeugenvernehmungen, Handy- und Datenauswertungen sowie mehrere Gutachten. Im Prozess kamen neben Polizeizeugen auch Sachverständige zu Wort, darunter ein psychologischer Gutachter. Welche Indizien die Kammer am Ende als erwiesen ansieht, bleibt der Urteilsberatung vorbehalten.

Das Hauptverfahren wurde am 14. April 2026 eröffnet. Seither standen wiederholt prozessuale Fragen im Vordergrund, etwa zur Reichweite weiterer Beweisaufnahmen. Die Schwurgerichtskammer dokumentierte den Ablauf mit den geladenen Zeugen, den erörterten Gutachten und den abgelehnten sowie angenommenen Anträgen. Sichtungen des Kindes in den Tagen vor dem Verschwinden wurden ebenso thematisiert wie technische Spuren.

Mit dem Abschluss der Beweisaufnahme ist der formelle Übergang zu den Schlussvorträgen verbunden. Zunächst trägt die Staatsanwaltschaft Rostock ihre Bewertung der Beweise und den Antrag zur Strafzumessung vor. Anschließend folgt die Verteidigung mit ihrer rechtlichen Einordnung und möglichen Beweisanträgen in Replik. Danach berät sich die Schwurgerichtskammer, bevor sie das Urteil verkündet.

Ein Schuldspruch oder Freispruch ist offen. Für den weiteren Verfahrensablauf bleibt maßgeblich, ob die Kammer die vorgelegten Indizienketten als tragfähig ansieht und ob rechtliche Würdigungen der Parteien zu Änderungen am Zeitplan führen. Zuständig für Terminierung und Begründung des weiteren Vorgehens sind das Landgericht Rostock und die Staatsanwaltschaft Rostock. Der anberaumte Urteilstermin am 10. November 2026 kann bei unvorhergesehenem Bedarf an weiteren Erörterungen noch angepasst werden.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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