Mecklenburg-Vorpommern

Mordprozess im Fall Fabian in Rostock geht in die Schlussphase

Am Landgericht Rostock steuert der Mordprozess um den getöteten Achtjährigen aus Güstrow laut aktueller Berichterstattung auf die Schlussphase zu. Ein Urteil wird für den Herbst 2026 angestrebt.

Der Mordprozess im Fall Fabian steuert am Landgericht Rostock auf die Schlussphase zu. Nach aktueller Gerichtsberichterstattung konzentrierten sich die jüngsten Sitzungstage auf die abschließende Sichtung von Indizien und forensischen Spuren. Die Strafkammer wies dabei wiederholt Beweisanträge der Verteidigung ab und sah zusätzliche technische Gutachten als nicht erforderlich an. Die Staatsanwaltschaft Rostock hält an dem Vorwurf des Mordes gegen die Angeklagte Gina H. fest; diese bestreitet die Tat.

Gegenstand des Verfahrens ist der Tod des achtjährigen Fabian aus Güstrow. Seine Leiche war im Oktober 2025 an einem Tümpel bei Klein Upahl im Landkreis Rostock gefunden worden. Das Verfahren läuft seit April 2026 vor dem Landgericht Rostock. Im Zentrum der Beweisaufnahme stehen Bewegungsdaten von Mobiltelefonen, Auswertungen zu Standort- und Kommunikationsverläufen, Spuren am mutmaßlichen Tatort sowie Aussagen von Zeugen. Mehrere Zeugen berichteten von Sichtungen eines markanten Fahrzeugs in Tatortnähe; die Angaben sind teils widersprüchlich und wurden im Prozess erneut abgeglichen.

Die Strafkammer hatte in den vergangenen Wochen über Umfang und Tiefe weiterer Beweiserhebungen zu entscheiden. Die Verteidigung drang auf zusätzliche Sachverständigengutachten, unter anderem zur technischen Einordnung von Handydaten. Nach wiederholter Prüfung lehnte das Gericht die beantragten Erweiterungen ab. Nach Darstellung aus dem Sitzungssaal sah es die bereits vorliegenden Auswertungen und Gutachten für die weitere Beratung als ausreichend an.

Die Staatsanwaltschaft Rostock verweist auf eine Gesamtwürdigung von Indizien, Spuren und Zeugenaussagen. Daraus ergebe sich nach ihrer Darstellung ein dringender Tatverdacht. Die Angeklagte hat im Prozess mehrfach ihre Unschuld beteuert. Welche Schlussfolgerungen die Strafkammer aus den Beweismitteln zieht, ist offen.

Für den weiteren Ablauf gilt: Nach dem aktuellen Stand wird ein Urteil im Herbst 2026 angestrebt. Ob es bei diesem Zeitplan bleibt oder weitere Termine angesetzt werden, hängt von noch ausstehenden Entscheidungen über Beweisanträge und dem Fortgang der Beweisaufnahme ab. Der Fall hat in Mecklenburg-Vorpommern und insbesondere in Güstrow und dem Landkreis Rostock große öffentliche Aufmerksamkeit erfahren. Zugleich gelten im Strafverfahren die üblichen Beschränkungen zum Schutz von Beteiligten und zu nicht-öffentlichen Erörterungen. Das Gericht informiert über den Fortgang des Prozesses in seinen öffentlichen Terminhinweisen; detaillierte Inhalte der nicht-öffentlichen Beratungen werden traditionell nicht bekanntgegeben.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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