Das Landgericht Verden hat am 19. Oktober 2026 eine ehemalige Hebamme zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass die Betreuung einer Hausgeburt in Siedenburg im Landkreis Diepholz im Januar 2015 pflichtwidrig verlief und dadurch der Tod des Kindes eintrat. Das Urteil entspricht dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Nach Darstellung des Gerichts hätte die Geburt aufgrund der sich zuspitzenden Lage rechtzeitig in eine Klinik verlegt werden müssen. Die Richterinnen und Richter stützten sich auf ein medizinisches Sachverständigengutachten, schriftliche Befunde sowie Zeugenaussagen. Die Angeklagte, eine heute nicht mehr praktizierende Hebamme aus Neustadt am Rübenberge, räumte Teile des Vorwurfs ein, widersprach in anderen Punkten jedoch der Bewertung der Gefährdungslage und des Zeitpunkts, an dem eine Verlegung zwingend geboten gewesen sei.
Die Strafkammer bewertete das Unterlassen einer rechtzeitigen Verlegung als gravierende Pflichtverletzung in der geburtshilflichen Betreuung. Maßgeblich für das Strafmaß waren nach Angaben des Gerichts die Risiken für Mutter und Kind, die im Verlauf der Hausgeburt dokumentiert worden seien, sowie die Verantwortung der betreuenden Fachkraft, bei erkennbarer Komplikation eine stationäre Versorgung zu veranlassen. Konkrete vollstreckungsrechtliche Schritte und mögliche berufsrechtliche Folgen wurden am Dienstag noch nicht abschließend benannt.
Verteidigung und Staatsanwaltschaft kündigten an, das Urteil zu prüfen. Es ist damit offen, ob Rechtsmittel eingelegt werden. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt die Unschuldsvermutung fort, soweit noch Rechtsmittel möglich sind.
Der Fall wird seit Jahren in Niedersachsen und bundesweit aufmerksam verfolgt. Er berührt Grundfragen der Abwägung zwischen dem Wunsch nach einer selbstbestimmten Hausgeburt und der rechtlichen Verantwortung der betreuenden Fachpersonen. Fachlich steht dabei die Schwelle im Zentrum, an der klinische Ressourcen unverzüglich erforderlich sind. Das jetzt ergangene Urteil setzt in dieser Debatte einen aktuellen Akzent, ohne den Streit über Standards der Risikoerkennung und das Zusammenspiel von Hebammen, Kliniken und Notfallstrukturen zu beenden.
Die Verhandlung am Landgericht Verden war von umfangreicher Beweisaufnahme geprägt. Neben der Sachverständigen wurden medizinische Fachkräfte und Beteiligte gehört, um den zeitlichen Ablauf, die dokumentierten Befunde und die Reaktionen während der Geburt zu klären. Eine schriftliche Urteilsbegründung steht noch aus; daraus könnten sich weitere Details zu den Entscheidungsgründen, zur Bewertung der Sorgfaltspflichten und zur Zumessung der Strafe ergeben.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).