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Landgericht Verden eröffnet Mordprozess nach tödlichen Schüssen in Nienburg

Vor dem Landgericht Verden hat am 29. Oktober 2026 der Prozess gegen einen 32-Jährigen begonnen, dem die Staatsanwaltschaft vorwirft, Anfang Mai in Nienburg einen 37-Jährigen erschossen und einen 66-jährigen Passanten lebensgefährlich verletzt zu haben.

Vor dem Landgericht Verden ist am 29. Oktober 2026 der Mordprozess gegen einen 32 Jahre alten Angeklagten eröffnet worden. Die Staatsanwaltschaft legt ihm zur Last, Anfang Mai 2026 in Nienburg einen 37-jährigen Mann erschossen zu haben. Ein 66-jähriger Passant wurde bei den Schüssen lebensgefährlich verletzt. Gericht und Ermittlungsbehörden bestätigten Tatort und Prozessbeginn.

Nach bisheriger Darstellung der Staatsanwaltschaft näherte sich der Angeklagte dem späteren Opfer von hinten und gab mehrere Schüsse ab. Als mögliches Tatmotiv wird ein sogenannter Ehrkonflikt geprüft. Aussagen zu der verwendeten Schusswaffe und weiteren forensischen Befunden liegen den Behörden zufolge in Grundzügen vor; Details sollen im Laufe der Beweisaufnahme erörtert werden. Der verletzte Passant war nach damaligen Angaben zufällig am Tatort und erlitt schwere, zunächst lebensbedrohliche Verletzungen.

Zum Hintergrund der Anklage verweisen Medien auf eine länger zurückreichende Auseinandersetzung, die in Verbindung mit mehreren Personen gestanden haben soll. Bestätigte Einzelheiten zu früheren Verfahren oder beteiligten Dritten wurden zum Prozessauftakt nicht veröffentlicht. Die Vorsitzende Kammer hat für die nächsten Verhandlungstage die Vernehmung von Zeuginnen und Zeugen sowie Sachverständigen vorgesehen. Ein Zeitplan für das Ende der Beweisaufnahme steht noch nicht fest.

Unmittelbar nach der Tat hatte die Polizei Nienburg die Öffentlichkeit um Hinweise und Videoaufnahmen aus dem Umfeld des Tatorts gebeten. Nach Behördenangaben werden diese Materialien weiterhin ausgewertet. Die Ermittler betonen, dass konsistente, unabhängig bestätigte Aussagen eine wesentliche Grundlage für die gerichtliche Aufklärung bilden.

Rechtlich steht der Vorwurf des Mordes im Raum. Über konkrete Strafmaßforderungen äußert sich die Staatsanwaltschaft üblicherweise erst nach Abschluss der Beweisaufnahme in den Plädoyers. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt der Angeklagte als unschuldig. Für die Region Nienburg und das Land Niedersachsen richtet sich die Aufmerksamkeit nun auf Sicherheitsfragen im öffentlichen Raum und auf die Frage, inwieweit persönliche Konflikte in kriminelle Gewalt umschlagen konnten.

Die nächsten Verhandlungstage sollen vor allem der Rekonstruktion des Tathergangs und der Prüfung der behaupteten Motivlage dienen. Welche Schlüsse das Gericht daraus zieht, bleibt dem Fortgang der Beweisaufnahme und der späteren Urteilsberatung vorbehalten.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen