Bayern

Landratsamt Neumarkt öffnet wieder nach tödlicher Waffenkontrolle in Berngau

Das Landratsamt Neumarkt hat am 12. Oktober den Publikumsverkehr wieder aufgenommen. Nach Schüssen bei einer Waffenkontrolle in Berngau am 8. Oktober starben zwei Beschäftigte; die Ermittlungen laufen.

Das Landratsamt Neumarkt hat am 12. Oktober 2026 den Publikumsverkehr wieder aufgenommen. Die Behörde war nach tödlichen Schüssen bei einer Waffenkontrolle in Berngau am 8. Oktober vorübergehend geschlossen worden. Zwei Beschäftigte des Landratsamts kamen dabei ums Leben. Der Landkreis begründete die Schließung mit Rücksicht auf die Belegschaft sowie mit laufenden Einsatz- und Ermittlungsmaßnahmen.

Nach amtlichen Angaben wurde der mutmaßliche Täter noch am Tag des Einsatzes festgenommen. Die Staatsanwaltschaft führt die Ermittlungen. Zu den genauen Tatumständen und einem möglichen Motiv machten die Behörden bislang keine abschließenden Angaben. Bekannt ist, dass Waffenkontrollen üblicherweise zu zweit durchgeführt werden. Ob Abläufe, Begleitung und Sicherheitsvorkehrungen solcher Kontrollen angepasst werden, soll erst nach Abschluss der Untersuchungen entschieden werden.

Während der Schließung organisierte der Landkreis Neumarkt interne Krisenbetreuung und ergänzende Sicherheitsprüfungen für die Dienstgebäude. Beschäftigte erhielten psychosoziale Unterstützung. Zugleich wurden Zutritts- und Alarmkonzepte überprüft und, wo erforderlich, angepasst, teilte die Kreisverwaltung mit.

Mit der Wiederöffnung stehen wichtige Verwaltungsleistungen vor Ort wieder zur Verfügung. Der Landkreis bat zugleich um Verständnis, dass Auskünfte zu betroffenen Vorgängen in enger Abstimmung mit Polizei und Staatsanwaltschaft erteilt werden und die Ermittlungen nicht beeinträchtigt werden dürfen. Konkrete Ergebnisse der Ermittlungen und mögliche dienstliche Konsequenzen sollen die zuständigen Strafverfolgungsbehörden bekanntgeben.

Trauer und Anteilnahme kamen aus der kommunalen Familie. Der Deutsche Landkreistag und der Bayerische Landkreistag würdigten die getöteten Beschäftigten und forderten eine sachliche Prüfung des Schutzes von Mitarbeitenden im öffentlichen Dienst, insbesondere bei aufsuchenden Kontrollen. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann informierte über die aktuelle Lage und verwies auf die Zuständigkeit der Ermittlungsbehörden für weitere Details.

Die Tat hat in der Oberpfalz eine Debatte über Standards bei risikobehafteten Vollzugseinsätzen ausgelöst. Fachleute verweisen darauf, dass Vollzugskräfte in Landratsämtern bundesweit regelmäßig mit sicherheitsrelevanten Lagen konfrontiert sind, etwa im Waffenrecht oder bei Gefahrenabwehr. Ob rechtliche oder organisatorische Änderungen erforderlich sind, ist offen. Maßgeblich für nächste Schritte werden die Ermittlungsergebnisse und eine gemeinsame Bewertung von Landkreis, Polizei und Staatsanwaltschaft sein.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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