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Landtag verwarnt AfD wegen Parteisitzung im Maximilianeum

Der Bayerische Landtag hat die AfD wegen einer parteiinternen Sitzung im Maximilianeum verwarnt. Bei erneuten Verstößen gegen die Hausordnung stellt das Präsidium ein Ordnungsgeld in Aussicht.

Der Bayerische Landtag hat am 27. August 2026 die AfD wegen einer parteiinternen Sitzung im Maximilianeum verwarnt. Nach Angaben der Landtagsverwaltung fand im Gebäude eine Zusammenkunft von Vorstandsmitgliedern der Partei statt, die nicht der parlamentarischen Arbeit zuzurechnen ist und gegen die Hausordnung verstoßen habe. Landtagspräsidentin Ilse Aigner ließ die Verwarnung an die Fraktion übermitteln. Das Präsidium stellte klar, dass bei einem erneuten, nicht nur geringfügigen Verstoß ein Ordnungsgeld verhängt werden könne.

Die Landtagsverwaltung verweist als Rechtsgrundlage auf die Geschäftsordnung des Bayerischen Landtags. Sie sieht Ordnungsmaßnahmen vor, wenn Abgeordnete oder Fraktionen Regeln des Hauses missachten. Dazu zählt auch, dass Räume des Parlaments nicht für parteiinterne Zwecke genutzt werden dürfen. Ein Ordnungsgeld kann in solchen Fällen als abgestufte Sanktion folgen; seine Höhe und Anwendung liegen im Ermessen der Parlamentsleitung nach Maßgabe der Geschäftsordnung.

Die AfD wies die Verwarnung in ersten Reaktionen als unbegründet zurück. Sie argumentiert, die Nutzung der Räume sei zulässig gewesen, und kündigte Widerspruch an. Aus Reihen anderer Fraktionen heißt es hingegen, das Hausrecht diene dem Schutz eines unparteiischen, funktionsfähigen Parlamentsbetriebs und schließe parteiinterne Versammlungen im Maximilianeum aus. Die Maßnahme wird im Landtag als deutlicher Hinweis verstanden, die Abgrenzung zwischen Fraktionsarbeit und Parteiorganisation konsequenter zu beachten.

Politisch markiert der Schritt eine restriktivere Praxis des Präsidiums gegenüber Regelverstößen. Für die AfD bedeutet die Verwarnung, dass jeder weitere vergleichbare Vorfall unmittelbar finanzielle Sanktionen nach sich ziehen könnte. Juristisch wäre gegen ein Ordnungsgeld der Rechtsweg eröffnet, wobei die Gerichte die Rechtmäßigkeit einzelner Maßnahmen und deren Verhältnismäßigkeit prüfen würden. Unabhängig davon bleibt es Aufgabe der Landtagsverwaltung, künftige Nutzungsanfragen und Veranstaltungen im Haus eng am Zweck des Parlamentsbetriebs auszurichten.

Die Auseinandersetzung berührt grundsätzlich die Trennlinie zwischen parlamentarischer Arbeit und parteiinternen Aktivitäten. Während Fraktionen im Bayerischen Landtag die Arbeit im Plenum und in Ausschüssen organisieren, sind Parteigremien außerhalb des Maximilianeums zu tagen. Mit der Verwarnung setzt das Präsidium ein Signal, dass diese Grenze auch in der täglichen Praxis in München einzuhalten ist.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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