Die Fraktion Die Linke hat am 6. November 2026 im Bundestag einen Antrag vorgelegt, der die Sportinfrastruktur als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern verankern soll. In der Drucksache 21/8985 fordert die Fraktion, die Bundesregierung solle einen Gesetzentwurf erarbeiten und mit den Ländern abstimmen, um eine dauerhafte und verlässliche Finanzierung kommunaler Sportstätten sicherzustellen. Als Beispiele nennt der Antrag Turnhallen, Schwimmbäder und Sportplätze. Die Information geht aus der Parlamentskurzmitteilung Heute im Bundestag (HiB) hervor.
Nach dem Vorstoß der Fraktion soll die neue Gemeinschaftsaufgabe auf Artikel 91a des Grundgesetzes beruhen. Damit würden Bund und Länder die Förderung der kommunalen Sportinfrastruktur gemeinsam planen und finanzieren. Ziel ist laut Antrag, Investitionen in Sanierung und Modernisierung nicht mehr von kurzfristigen Programmen abhängig zu machen, sondern auf eine stabile, regelgebundene Grundlage zu stellen. Das Anliegen ist ausdrücklich auf die Kommunen ausgerichtet, die vielerorts hohe Investitionsbedarfe bei Hallen und Bädern melden.
Konkrete Finanzzahlen, Zeitpläne oder ein Entwurfstext für eine Grundgesetz- oder Begleitgesetzänderung nennt die Mitteilung nicht. Der Antrag liegt dem Parlament vor; eine Beratung und Überweisung in die Ausschüsse steht nach den Angaben aus dem Bundestag noch aus. Ob die Bundesregierung das Anliegen in Form eines Gesetzentwurfs aufgreift, ist offen und hängt von der Verhandlungsbereitschaft in der Koalition und in den Ländern ab.
Hintergrund ist die anhaltende Debatte über die Finanzlage der Kommunen und die Frage, welche Aufgaben dauerhaft gemeinschaftlich finanziert werden sollen. Gemeinschaftsaufgaben ermöglichen verbindliche Finanzierungsanteile und gemeinsame Planung zwischen den Ebenen; die Konstruktion wird in anderen Politikfeldern seit Langem genutzt. Befürworter eines solchen Instruments für Sportstätten verweisen auf den Sanierungsstau und die begrenzten Spielräume vieler Kommunen. Kritiker warnen regelmäßig vor zusätzlichen Bundeszuständigkeiten und komplexeren Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern. Eine aktuelle Bewertung dieser Positionen durch die Bundesregierung, Länder oder kommunale Spitzenverbände enthält die HiB-Kurzmeldung nicht.
Der weitere Verlauf richtet sich nach dem parlamentarischen Verfahren: Erfolgt die Einbringung eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung, würde dieser die Ressort- und Länderabstimmung durchlaufen und anschließend im Bundestag und Bundesrat beraten. Bis dahin bleibt offen, ob der Vorstoß der Fraktion Die Linke eine Mehrheit findet oder zu Änderungen an bestehenden Förderwegen führt.
Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).