Berlin

Linke gewinnt Berlin – Eralp dringt auf Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne

Nach dem Wahlsieg der Linken in Berlin erklärt Spitzenkandidatin Elif Eralp, sie wolle als Regierende Bürgermeisterin die Vergesellschaftung großer privater Wohnungsbestände mit Priorität voranbringen und dabei nicht nachlassen.

Die Linke hat die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus gewonnen. Spitzenkandidatin Elif Eralp beansprucht die Regierungsbildung und kündigt an, die Vergesellschaftung großer privater Wohnungskonzerne zur Priorität einer neuen Landesregierung zu machen. Nach ihren Worten soll es in dieser Frage keine Abstriche geben. Zugleich betonte sie, der Weg sei rechtlich und organisatorisch aufwendig und brauche Zeit.

Eralp knüpft damit an den 2021 erfolgreichen Volksentscheid „Deutsche Wohnen und Co enteignen“ an, in dem eine Mehrheit der Berlinerinnen und Berliner die Vergesellschaftung großer Bestände unterstützte. In der vergangenen Legislatur hatte eine Expertenkommission die verfassungsrechtlichen und praktischen Fragen geprüft. Zentral ist Artikel 15 des Grundgesetzes, der eine Überführung von Grund und Boden, Naturschätzen oder Produktionsmitteln in Gemeineigentum „zum Zwecke der Vergesellschaftung“ unter Gesetz und Entschädigung vorsieht. Umstritten bleiben die Ausgestaltung eines Landesgesetzes, die Bemessung der Entschädigung sowie die Finanzierung.

Eralp stellte klar, dass die Vorarbeiten – Bewertung der Bestände, Entschädigungsregeln, Trägerstruktur – sorgfältig erfolgen müssten. Sie sprach von einer politischen Verpflichtung, die aus dem Votum der Wählerinnen und Wähler und dem Volksentscheid erwachse. Kritiker verweisen auf erhebliche fiskalische Risiken und verfassungsrechtliche Hürden. Juristinnen und Juristen erwarten im Fall eines Landesgesetzes Klagen, etwa im Rahmen einer abstrakten Normenkontrolle.

Mit dem Wahlergebnis beginnen Sondierungen und mögliche Koalitionsverhandlungen. Deren Ausgang entscheidet, ob es für ein Vergesellschaftungsgesetz eine tragfähige Mehrheit im Abgeordnetenhaus gibt. Verbände der Wohnungswirtschaft hatten bereits vor der Wahl vor negativen Folgen für Investitionen gewarnt, Mieterorganisationen begrüßen den Kurs als Instrument gegen stark gestiegene Mieten. Ökonomen betonen, dass der Effekt auf Angebotsengpässe und Neubau von den Details der Umsetzung abhängen würde.

Unabhängig vom politischen Willen in Berlin bleibt der Rechtsrahmen auf Bundesebene maßgeblich: Ein Landesgesetz muss dem Grundgesetz entsprechen und die Entschädigung regeln. Die Debatte um Rechtssicherheit, Finanzierbarkeit und soziale Wirkung dürfte die Gespräche der kommenden Wochen prägen. Eralp kündigte an, dazu zügig Gespräche mit möglichen Partnern, Ressorts und Fachleuten aufzunehmen.

Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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