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Mecklenburg-Vorpommern protestiert gegen Europäische Union-Plan zum Heringsfang

In Mecklenburg-Vorpommern wächst der Widerstand gegen den Vorschlag der Europäischen Kommission vom 25. August 2026, die Ausnahme für die kleine Küstenfischerei in der westlichen Ostsee zu streichen und Beifangmengen zu senken.

In Mecklenburg-Vorpommern wächst die Kritik an einem neuen Vorstoß der Europäischen Kommission: Der am 25. August 2026 vorgelegte Vorschlag sieht vor, die Ausnahme für die kleine Küstenfischerei beim Hering in der westlichen Ostsee zu beenden und die zulässigen Beifangmengen deutlich zu reduzieren. Verbände, Vertreter der Küstenfischerei und Landespolitiker warnen am 30. August vor gravierenden ökonomischen Folgen für Betriebe und Küstenorte und verlangen Nachverhandlungen sowie Ausgleichszahlungen.

Der Entwurf knüpft die künftigen Fangmöglichkeiten an gemeldete Landeerträge des Jahres 2025 und folgt wissenschaftlichen Empfehlungen, die gezielte Fischerei auf den westlichen Ostseehering auszusetzen. Als Begründung verweist die Kommission auf anhaltend schwache Nachwuchsjahrgänge und einen gefährdeten Bestand. Die Maßnahmen würden demnach dazu dienen, einen weiteren Rückgang zu verhindern und mittelfristig stabile Bestände wiederherzustellen.

Die Kritik aus Mecklenburg-Vorpommern richtet sich vor allem gegen das von Fischern als abrupt empfundene Ende der Sonderregelung für die kleine Küstenfischerei. Vertreter der Branche sprechen von existenziellen Risiken für Kutter und Verarbeitungsbetriebe entlang der Küste und von Belastungen für Häfen, Direktvermarktung und Tourismus. Landespolitiker fordern Übergangsfristen, Härtefallregelungen und gezielte Hilfen, sollten die Vorgaben in der vorgeschlagenen Form umgesetzt werden.

Wissenschaftlich gestützt wird der Kurs der Kommission durch Empfehlungen des Internationalen Rats zur Erforschung der Meere (ICES), der angesichts der Bestandslage wiederholt sehr restriktive Quoten angeraten hat. Deutsche Forschungseinrichtungen verweisen zudem auf klimatische Veränderungen und veränderte Nahrungsbedingungen als Ursachen für schwache Jahrgänge. Diese Einschätzungen begründen aus Sicht der Befürworter des Entwurfs eine konsequente Vorsorge, um eine spätere Erholung zu ermöglichen.

Über die endgültigen Fangmöglichkeiten entscheiden die EU-Mitgliedstaaten im Rat. In den anstehenden Beratungen werden neben den ökologischem Zustand der Bestände auch sozioökonomische Folgen abgewogen, etwa für Mecklenburg-Vorpommern und andere Küstenländer. Maßgeblich sind dabei die Ziele der gemeinsamen Fischereipolitik und rechtliche Vorgaben aus dem Managementrahmen für die Ostsee. Verbände und Landespolitiker kündigen an, ihre Forderungen im Vorfeld der Ministerberatungen zu bekräftigen. Prognosen gehen kurzfristig von Einkommenseinbußen und Anpassungsdruck in der regionalen Wertschöpfungskette aus; Befürworter erwarten langfristig bessere Bestände und stabilere Perspektiven für die Heringsfischerei.

Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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