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Medikamente bei Hitze: Behörden und Apotheken erinnern an richtige Lagerung

Angesichts anhaltender Sommerhitze in Deutschland bekräftigen Fachstellen: Arzneimittel müssen vor hohen Temperaturen, Sonne und Feuchtigkeit geschützt werden. Maßgeblich sind die Angaben in der Packungsbeilage; kühlpflichtige Präparate gehören in den Kühlschrank und sollten mit Kühltasche…

Anhaltende Sommerhitze erhöht das Risiko von Qualitätsverlusten bei Arzneimitteln. Fachstellen in Deutschland erinnern deshalb an grundlegende Regeln für die sichere Aufbewahrung: Medikamente sollten vor hohen Temperaturen, direkter Sonneneinstrahlung und Feuchtigkeit geschützt werden. Maßgebliche Vorgaben enthalten die Verpackung und die Packungsbeilage; ergänzend verweisen das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte auf die Beratung in der Apotheke.

Für die Alltagslagerung gilt: Arzneimittel in der Originalverpackung und an einem trockenen, dunklen Ort aufbewahren. Räume mit starken Temperaturschwankungen – darunter Badezimmer oder Fensterbänke – sind ungeeignet. Präparate, die ausdrücklich als „2–8 °C“ gekennzeichnet sind, gehören in den Kühlschrank. Kontakt mit Eis oder unmittelbar anliegende Kühlakkus sollte vermieden werden, um ein unbeabsichtigtes Einfrieren zu verhindern. Beim Transport von der Apotheke nach Hause empfiehlt sich eine geprüfte Kühltasche oder Kühlbox; das Präparat sollte dabei nicht direkt auf dem Kühlakku liegen.

Bestimmte Darreichungsformen reagieren besonders empfindlich auf Hitze. Hinweise auf Qualitätsprobleme können Verfärbungen, veränderte Konsistenzen, zerschmolzene Zäpfchen oder aufgeblähte Packungen sein. In solchen Fällen wird die weitere Anwendung bis zur fachlichen Klärung nicht empfohlen. Bei dauerhaft eingenommenen Medikamenten kann Hitze zudem die Wirkung im Körper beeinflussen; eine Überprüfung von Dosierung, Einnahmezeitpunkten und Lagerung in der Apotheke ist bei extremen Temperaturen sinnvoll.

Die ABDA und regionale Apothekerkammern betonen, dass pauschale Ratschläge Grenzen haben: Entscheidend sind die herstellerspezifischen Lagerhinweise. Für kühlpflichtige Präparate gilt die durchgehende Einhaltung der Kühlkette als Voraussetzung für Wirksamkeit und Sicherheit. Für nicht kühlpflichtige Arzneimittel vermeiden stabile, schattige Lagerorte mit moderaten Temperaturen typische Hitzeschäden.

Hitzeschutz umfasst auch organisatorische Vorsorge: Haltbarkeitsdaten prüfen, angebrochene Packungen beschriften und Medikamente außerhalb der Reichweite von Kindern sicher deponieren. Bei bevorstehenden Reisen sind Transportzeiten und Temperaturen einzuplanen; für längere Wege sind isolierende Behältnisse oder eine Kühltasche angezeigt. Bei Unsicherheiten zur Stabilität, zur Verwendung nach potenzieller Überhitzung oder zu Wechselwirkungen bei Hitze bietet die Apotheke eine verbindliche erste Anlaufstelle. So bleibt die Arzneimittelsicherheit auch während Hitzewellen gewährleistet.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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