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Merz verurteilt Ben-Gvirs Aufruf zu gezielten Tötungen als „menschenverachtend und völkerrechtswidrig“

Bundeskanzler Friedrich Merz und Regierungssprecher Sebastian Hille haben Äußerungen des israelischen Sicherheitsministers Itamar Ben-Gvir scharf zurückgewiesen und auf Beratungen auf EU-Ebene verwiesen.

Die Bundesregierung hat Äußerungen des israelischen Sicherheitsministers Itamar Ben-Gvir scharf verurteilt. Bundeskanzler Friedrich Merz bezeichnete die jüngsten Appelle als „menschenverachtend und völkerrechtswidrig“. Regierungssprecher Sebastian Hille sagte am 19. August 2026 in Berlin, solche Aufrufe seien inakzeptabel; zugleich verwies er auf laufende Beratungen auf Ebene der Europäischen Union.

Nach übereinstimmenden Medienberichten hatte Itamar Ben-Gvir in einem Interview nächtliche tödliche Einsätze im Gazastreifen gefordert und eine Zahl von „30 bis 40“ Tötungen pro Nacht genannt. Zudem wurden entmenschlichende Formulierungen gegenüber Palästinensern dokumentiert. Die Bundesregierung machte deutlich, dass derartige Äußerungen den Grundsätzen des humanitären Völkerrechts widersprechen.

Aus dem Bundestag kamen Forderungen, die Aussagen klar zu benennen und mögliche Schritte auf EU-Ebene zu prüfen. Einzelheiten zu etwaigen Maßnahmen nannte die Bundesregierung zunächst nicht. In Brüssel werden Positionen der Mitgliedstaaten üblicherweise eng abgestimmt; Entscheidungen über gemeinsame Reaktionen erfordern ein abgestimmtes Vorgehen. Diplomatische Kreise verweisen darauf, dass sich die Bewertung und gegebenenfalls Sanktionsdebatten in der Europäischen Union üblicherweise an völkerrechtlichen Maßstäben und politischen Folgewirkungen orientieren.

Rechtlich gilt: Öffentliche Aufforderungen zu gezielten Tötungen können, abhängig vom Kontext und von der Zielrichtung, Anstiftung oder Aufstachelung zu schweren Straftaten unter dem humanitären Völkerrecht und Völkerstrafrecht darstellen. Über die rechtliche Einordnung im konkreten Fall entscheiden zuständige nationale oder internationale Stellen; darüber hinausgehende Bewertungen liegen bislang nicht vor. Die Bundesregierung verwies darauf, dass belastbare Tatsachengrundlagen und sorgfältige Prüfungen Voraussetzung für weitere Schritte sind.

Für die deutsche Außenpolitik bleibt der Vorgang sensibel. Deutschland betont seine besondere Verantwortung gegenüber Israel und zugleich die Bindung an die Menschenwürde und an das Völkerrecht. Diese doppelte Leitlinie prägt regelmäßig öffentliche Stellungnahmen von Kanzleramt und Auswärtigem Amt. Die Bundesregierung will die Entwicklungen eng verfolgen und die Gespräche mit Partnern in der Europäischen Union fortsetzen. Unabhängig von möglichen Konsequenzen gilt aus Sicht vieler Beobachter: Rhetorik, die zur Missachtung grundlegender Normen ermutigt, erschwert Deeskalationsbemühungen und setzt die politische Kommunikation zusätzlich unter Druck.

Der aktuelle Anlass der deutschen Stellungnahmen sind die jüngsten, international verbreiteten Äußerungen des Ministers. Hintergrund ist der anhaltende Konflikt im Gazastreifen, in dem zivile Schutzpflichten des Kriegs- und Menschenrechts immer wieder Gegenstand intensiver politischer und juristischer Debatten sind.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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