Mecklenburg-Vorpommern

Mordprozess in Schwerin gestartet: 38-Jähriger wegen Tötung angeklagt

Vor dem Landgericht Schwerin hat am 2. November 2026 der Mordprozess gegen einen 38-Jährigen begonnen. Die Staatsanwaltschaft Schwerin wirft ihm vor, seine Lebensgefährtin im Dezember 2025 durch Messerstiche getötet zu haben.

Kurzmeldung

Vor dem Landgericht Schwerin hat am 2. November 2026 der Mordprozess gegen einen 38 Jahre alten Angeklagten begonnen. Zum Auftakt vor der Großen Strafkammer verlas die Staatsanwaltschaft Schwerin die Anklageschrift. Ihr zufolge soll der Mann im Dezember 2025 seine Lebensgefährtin durch mehrere Messerstiche getötet haben. Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.

Nach Angaben der Anklage stützen forensische Spuren und Zeugenaussagen den Tatverdacht; nähere tatrelevante Details sollen in der Hauptverhandlung geklärt werden. Die Vorsitzende der Großen Strafkammer setzte weitere Verhandlungstage an, an denen Sachverständige und Zeuginnen und Zeugen gehört werden sollen. Die Kammer hat die Anklageschrift wegen Mordes zur Hauptverhandlung zugelassen.

Zum bisherigen Ermittlungsgang teilt die Staatsanwaltschaft mit, dass die Ermittlungen im Dezember 2025 aufgenommen wurden. Medienberichten zufolge wurde der Leichnam später im Raum Schwerin aufgefunden. Eine offizielle Einordnung zu möglichen Tatmotiven oder zur genauen Tatörtlichkeit blieb zum Prozessauftakt aus und soll im Laufe der Beweisaufnahme erörtert werden.

Rechtlich gilt: Die Staatsanwaltschaft muss die Tatvorwürfe beweisen; der Angeklagte gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig. Die Verteidigung kann Beweisanträge stellen und entlastende Umstände vortragen. Bei einer Verurteilung wegen Mordes sieht das Strafgesetzbuch eine lebenslange Freiheitsstrafe vor. Aussagen zur Strafzumessung sind erst nach Abschluss der Beweisaufnahme und den Plädoyers möglich.

Der Fall wird in Mecklenburg-Vorpommern aufmerksam verfolgt. Das Landgericht Schwerin hat für die laufende Terminperiode mehrere größere Strafsachen disponiert; die Terminsplanung, die Einbindung forensischer Gutachten und die Organisation der Zeugenladungen prägen den weiteren Ablauf. Beobachterinnen und Beobachter rechnen mit einer mehrtägigen Beweisaufnahme. Prognosen zum Urteil oder zum Verfahrensende wurden zum Auftakt nicht abgegeben.

Hintergrundangaben und Zitate zu diesem Bericht beruhen auf Mitteilungen der Staatsanwaltschaft Schwerin sowie auf übereinstimmenden Berichten regionaler Medien über den Beginn des Mordprozesses am 2. November 2026. Weitere Details können sich im Verlauf der Hauptverhandlung ändern und werden von Gericht und Verfahrensbeteiligten bekanntgegeben.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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