Das Landgericht Rostock hat am 9. September 2026 den Mordprozess um den achtjährigen Fabian fortgesetzt und angekündigt, die Angeklagte Gina H. eingehend zu ihrer Rolle und zu bislang offenen Widersprüchen zu befragen. Die Vorsitzende verwies darauf, dass präzisierende Antworten benötigt werden, um zentrale Indizien, Alibifragen und Kommunikationsspuren einzuordnen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Rostock lautet der Vorwurf auf Mord; als mutmaßliches Tatdatum gilt der 10. Oktober 2025. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Die Schwurgerichtskammer will in den nächsten Verhandlungstagen Beweismittel wie Zeugenaussagen, Chatprotokolle und forensische Gutachten zusammenführen. Staatsanwaltschaft und Verteidigung legen dem Gericht unterschiedliche Darstellungen zugrunde. Die Entscheidung über Schuld oder Freispruch trifft die Schwurgerichtskammer, die mit drei Berufsrichtern und zwei Schöffen besetzt ist, auf der Grundlage der Beweisaufnahme.
Hintergrund des Verfahrens ist der Tod des Jungen aus dem Raum Güstrow. Nach Gerichtsangaben hat die Staatsanwaltschaft am 5. März 2026 Anklage erhoben; das Landgericht Rostock eröffnete am 14. April 2026 das Hauptverfahren. In früheren Sitzungen wurden nach Berichten des Norddeutschen Rundfunks Kinder als Zeugen per Video zugeschaltet. Zudem gingen Ermittler auf Auswertungen von Mobilfunkdaten und den Verdacht möglicher Absprachen im Umfeld der Angeklagten ein. Die Kammer machte deutlich, dass sämtliche Indizien in der Gesamtschau gewürdigt werden müssen.
Der aktuelle Verhandlungstag steht im Zeichen der erwarteten Einlassung der Angeklagten. Dabei geht es zum einen um zeitliche Abläufe am Tattag, zum anderen um mögliche digitale Spuren und Kontakte. Die Staatsanwaltschaft Rostock und die Verteidigung haben dazu bereits abweichende Chronologien vorgelegt. Ob die Angaben der Angeklagten die vorhandenen Indizien stützen oder erschüttern, wird sich erst im weiteren Verlauf der Beweisaufnahme zeigen.
Die Kammer plant, in den kommenden Wochen weitere Zeugen und Gutachter zu hören, um offene Fragen zur Tatzeit, zum Aufenthaltsort des Kindes sowie zur Einordnung technischer Auswertungen zu klären. Sollte die Beweislage nicht für eine sichere Überzeugung ausreichen, ist ein Freispruch möglich; im Falle einer Verurteilung kämen langjährige Freiheitsstrafen in Betracht. Das Gericht betonte, dass Vorverurteilungen zu vermeiden sind und die Bewertung allein dem Verfahren vorbehalten bleibt.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).