Die Gemeinde Trassenheide auf Usedom hat 17 Objekte in einer Wohnsiedlung als mutmaßlich ohne Genehmigung touristisch vermietete Unterkünfte identifiziert. Nach Angaben der Verwaltung wurden dazu am 9. September 2026 Anzeigen erstattet und Prüfverfahren eingeleitet. Zuvor hatten NDR Mecklenburg-Vorpommern und die Ostsee-Zeitung über eine Häufung von Ferienvermietungen in der betroffenen Siedlung berichtet.
Bürgermeister Michael Dumke (BfT) erklärte, die Gemeinde beobachte seit Jahren, dass frei werdende Wohnungen und Häuser verstärkt der kurzfristigen Ferienvermietung zugeführt würden. Die jetzt gebündelt festgestellten 17 Fälle liegen nach Berichten aus der Lokalberichterstattung im Bereich „Am Walde“. Die Verwaltung sieht darin einen Hinweis auf systematische Umnutzung zulasten des dauerhaften Wohnens und will die Rechtslage in jedem Einzelfall klären.
Formal geht es um die Frage, ob die jeweilige Nutzung den geltenden Vorgaben entspricht. Zuständig für Ahndungen sind das Ordnungsamt und – je nach Verfahren – der Landkreis Vorpommern-Greifswald. Die Gemeinde kündigte an, mögliche Ordnungswidrigkeitenverfahren vorzubereiten. Konkrete Bußgelder oder Verfahrensstände nannte sie noch nicht. Auch zu baurechtlichen oder melderechtlichen Aspekten äußerten sich die Behörden bislang nicht im Detail.
Trassenheide gehört zum Amt Usedom-Nord. Dort verweisen kommunale Regelwerke auf das Ziel, Wohnraum für die örtliche Bevölkerung zu sichern. Die Insel Usedom verzeichnet eine hohe touristische Nachfrage, was die Umnutzung von Bestandswohnraum in Ferienunterkünfte seit Jahren zur kommunalpolitischen Streitfrage macht. Nach Angaben der Gemeinde sollen die jetzt eingeleiteten Prüfungen zeigen, ob Vermietungen ohne erforderliche Anzeigen, Genehmigungen oder im Widerspruch zur zulässigen Nutzung erfolgt sind.
Unklar ist vorerst, wie Eigentümer und Vermittler reagieren und ob einzelne Objekte kurzfristig vom Markt genommen werden. Denkbar sind Auflagen zur Nutzung, Rückführungen in den Wohnungsbestand oder Sanktionen, falls Verstöße vorliegen. Die Gemeinde betont, dass es nicht um ein generelles Verbot von Ferienwohnungen gehe, sondern um die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen und eine verlässliche Abgrenzung zwischen dauerhaftem Wohnen und touristischer Nutzung.
Weitere Details zu den einzelnen Fällen und zum zeitlichen Ablauf der Verfahren wollen die beteiligten Stellen veröffentlichen, sobald Prüfungen abgeschlossen sind. Bis dahin bleibt der Umfang möglicher Sanktionen offen. Klar ist aus Sicht der Kommune, dass die gebündelten Feststellungen als Anlass dienen, die Kontrollen fortzusetzen und die Einhaltung von Regeln in sensiblen Gebieten engmaschig zu überwachen.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).