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München hebt 100-Milliliter-Regel im Handgepäck ab 18. September 2026 auf

Am Flughafen München fällt ab 18. September 2026 die 100‑Milliliter‑Grenze im Handgepäck. Möglich macht dies der vollständige Einsatz von Computertomographie‑Scannern an den Sicherheitskontrollen.

Am Flughafen München wird die 100‑Milliliter‑Beschränkung für Flüssigkeiten im Handgepäck zum 18. September 2026 aufgehoben. Das bestätigten das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr und die Flughafenbetreiberin. Grundlage ist die vollständige Umrüstung der Kontrollspuren auf Computertomographie‑Scanner (CT‑Scanner), die eine dreidimensionale Analyse des Gepäckinhalts ermöglichen und damit neue Kontrollverfahren erlauben.

Nach Angaben der Behörden und des Flughafens sind in beiden Terminals sämtliche Sicherheitskontrollen entsprechend ausgestattet. Die Technik erkennt auch mehrere geschlossene Behälter zuverlässig, sodass Flüssigkeiten nicht mehr regelhaft ausgepackt werden müssen. Damit entfällt die bisherige Pflicht, einzelne Behälter auf maximal 100 Milliliter zu begrenzen und gemeinsam in einem durchsichtigen Ein‑Liter‑Beutel zu transportieren. Für Passagiere mit Anschlussflügen können jedoch weiterhin abweichende Regeln gelten, insbesondere wenn nachgelagerte Kontrollen nicht nach gemeinsamen EU‑Standards arbeiten.

Die Umstellung folgt EU‑Vorgaben, die Ausnahmen von der 100‑Milliliter‑Regel zulassen, wenn leistungsfähige Durchleuchtungsgeräte eingesetzt werden. Der Betreiber verweist auf erfolgreiche Tests und die bundesweite technische Modernisierung. An der Sicherheitsphilosophie ändert sich laut Behördenangaben nichts: Jeder Gerätealarm muss weiterhin von geschultem Personal abgeklärt werden. Zudem bleiben gefährliche Stoffe verboten, unabhängig von der Verpackungsgröße.

Für Reisende bringt die Änderung vor allem praktische Erleichterungen am Kontrollpunkt: Flüssigkeiten, Cremes oder elektronische Geräte müssen seltener umgepackt oder separat vorgelegt werden. Gleichwohl raten Flughafen und Ministerium dazu, sich vor Abflug über Hinweise der jeweiligen Fluggesellschaften und die Informationen des Abflug- und Zielflughafens zu informieren. Unterschiede sind insbesondere bei internationalen Umsteigeverbindungen denkbar.

Die Neuregelung gilt ab dem 18. September 2026 für die Sicherheitskontrollen am Flughafen München. Nationale und europäische Übergangsbestimmungen bleiben zu beachten. Gepäck- und Haftungsregelungen der Fluggesellschaften sind nicht Gegenstand der Änderung und gelten unverändert fort. Die Verantwortlichen betonen, dass die Anpassung den Ablauf an einem der größten deutschen Flughäfen beschleunigen soll, ohne das Schutzniveau zu senken. Maßgeblich für die Anwendung sind die tatsächliche Ausstattung der Kontrollspuren und die Einhaltung der einschlägigen europäischen Sicherheitsstandards.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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