Auslöser einer neuen sicherheitspolitischen Debatte sind die Ausschreitungen beim DFB-Pokalspiel am 21. August 2026 im Carl-Benz-Stadion in Mannheim. Laut vorläufiger Bilanz des Polizeipräsidiums Mannheim waren rund 1.400 Kräfte im Einsatz; es gab Verletzte unter Einsatzkräften und Zuschauern. Pyrotechnik und ein dokumentierter Platzsturm verschärften die Lage beim Duell des SV Waldhof Mannheim mit dem 1. FC Kaiserslautern.
Politisch rückt damit erneut die Frage in den Vordergrund, ob Vereine oder Veranstalter sich an Kosten außergewöhnlicher Polizeieinsätze beteiligen sollen. Vertreter der Gewerkschaft der Polizei fordern eine gesetzliche Grundlage für Gebühren bei Hochrisikospielen. Der SPD-Landtagsabgeordnete Sascha Binder verweist auf bereits diskutierte Modelle, bei denen bei nachweisbar außergewöhnlichem Aufwand verursachergerecht Gebühren erhoben würden. Das Innenministerium von Baden-Württemberg zeigt sich jedoch zurückhaltend: Vor einer Gesetzesänderung seien verfassungs- und verwaltungsrechtliche Fragen zu klären.
Rechtlich gilt: Gebührenregelungen müssen verhältnismäßig und differenziert ausgestaltet sein. Pauschale Belastungen ohne zurechenbaren Anlass wären angreifbar. In der Vergangenheit wurden entsprechende Ansätze in einzelnen Ländern erprobt und gerichtlich überprüft; die Grundsatzlinie lautet, dass eine Kostenbeteiligung möglich sein kann, wenn sie hinreichend bestimmt, anlassbezogen und fair bemessen ist.
Befürworter sehen in Gebühren Anreize für Prävention: stärkere Fanarbeit, präzisere Risikoanalysen, engere Kooperation von Vereinen, Kommunen und Polizei sowie konsequentere Einlasskontrollen. Kritiker warnen vor Fehlanreizen und unklarer Zurechnung: Wie Kosten für durch Pyrotechnik oder Drittstörungen ausgelöste Einsätze belastbar einzelnen Verursachern zugeordnet werden sollen, bleibt strittig. Zudem könnte eine uniforme Abgabe kleinere Klubs überproportional treffen, wenn Spiel- und Standortfaktoren unzureichend berücksichtigt werden.
Unmittelbar bleibt der Ermittlungsstand in Mannheim bestimmend: Das Polizeipräsidium Mannheim wertet Video- und Zeugendaten zu den Vorfällen aus. Politische Entscheidungen über künftige Gebührenregelungen liegen bei den Landesparlamenten und den Innenministerien. Bis dahin dürfte die Praxis auf Prävention, differenzierte Gefährdungsbewertungen und eine engere Abstimmung zwischen Vereinen und Behörden setzen. Ob und in welcher Form eine Kostenbeteiligung kommt, hängt von landesgesetzlichen Präzisierungen und einer klaren Abgrenzung zwischen allgemeiner Gefahrenabwehr und außergewöhnlich verursachten Mehrbelastungen ab.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).