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Neues Abgeordnetengesetz in Mecklenburg‑Vorpommern sieht erstmals Ordnungsgelder vor

Ein Entwurf für ein neues Abgeordnetengesetz in Mecklenburg‑Vorpommern sieht Ordnungs- und Strafgelder für Abgeordnete vor. Die Regelung, wonach unter anderem bei drei Ordnungsrufen binnen drei Landtagswochen ein automatisches Ordnungsgeld fällig wird, soll am 20.…

Der Landtag von Mecklenburg‑Vorpommern plant nach Angaben vorliegender Papiere erstmals eine ausdrückliche Regelung finanzieller Sanktionen gegen Abgeordnete. Nach dem Entwurf, der der NDR-Redaktion zugänglich ist, kann die Sitzungsleitung künftig für einzelne Ordnungsrufe ein Ordnungsgeld von 500 Euro verhängen; im Wiederholungsfall ist eine Verdopplung auf 1 000 Euro vorgesehen. Zudem wird genannt, dass bei drei Ordnungsrufen innerhalb von drei Landtagswochen automatisch ein Ordnungsgeld von 500 Euro fällig werde. ([ndr.de](https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/landtagswahl/neuer-landtag-abgeordnete-sollen-bei-verstoessen-erstmals-strafgelder-zahlen%2Cmvwahl-502.html?utm_source=openai))

Der Entwurf differenziert zwischen Verstößen im Plenum, Verstößen gegen die Hausordnung in den Gebäuden des Landtags und schwereren Verstößen gegen die Verhaltensregeln für Abgeordnete. Für letztere Kategorie sieht das Papier eine Bandbreite von 100 Euro bis maximal 15 000 Euro vor; die Obergrenze entspricht nach den Angaben dem Zweifachen der monatlichen Abgeordnetendiät von rund 7 500 Euro. Bei nachgewiesenen unrechtmäßigen Zuwendungen an Abgeordnete soll eine Rückzahlung an die Landeskasse angeordnet werden können. Gegen die Sanktionen ist dem Entwurf zufolge ein Rechtsweg zum Landesverfassungsgericht vorgesehen. ([ndr.de](https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/landtagswahl/neuer-landtag-abgeordnete-sollen-bei-verstoessen-erstmals-strafgelder-zahlen%2Cmvwahl-502.html?utm_source=openai))

Die Initiatoren – nach Bericht des NDR die Fraktionen von SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen – wollen den Gesetzentwurf in der konstituierenden Sitzung des neuen Landtags am Dienstag, dem 20. Oktober 2026, zur Beratung vorlegen. Als weiterer Punkt des Entwurfs wird eine Anhebung des Mietzuschusses für auswärtige Abgeordnete in Schwerin von bisher 600 auf künftig bis zu 750 Euro genannt. ([ndr.de](https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/landtagswahl/neuer-landtag-abgeordnete-sollen-bei-verstoessen-erstmals-strafgelder-zahlen%2Cmvwahl-502.html?utm_source=openai))

Rechts- und verfassungsrechtlich ist die Einführung finanzieller Sanktionen für Mandatsträger ungewöhnlich, weil Parlamentsrechte und Immunität in Deutschland traditionell Schutzfunktionen erfüllen. Befürworter verweisen auf die Notwendigkeit, Lücken bei Transparenz und Verhaltenspflichten zu schließen; Gegner warnen vor einer Abschreckung scharfer Parlamentsdebatten und verweisen auf mögliche Grundrechts‑ und Verfahrensfragen. Zu klären bleibt, in welcher Form die vorgesehenen Bußgelder durch das Präsidium oder den Ältestenrat beschlossen und welche Prüf‑ und Einspruchsmechanismen Betroffenen eingeräumt werden. ([beck-aktuell.de](https://www.beck-aktuell.de/heute-im-recht/rechtspolitik-gesetzgebung/landtag-mecklenburg-vorpommern-ordnungsgelder-parlamentarier-2026-10-15?utm_source=openai))

Die hier berichteten Elemente beruhen auf dem dem NDR vorliegenden Entwurf sowie einer unabhängigen juristischen Berichterstattung; eine offizielle Verlautbarung des Landtags oder ein vollständig veröffentlichter Gesetzentwurf standen zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung nicht als Primärquelle zur Verfügung. Sobald der Gesetzentwurf offiziell eingereicht oder der Landtag dazu Beschlüsse fasst, sind die konkreten Formulierungen und Rechtsfolgen verbindlich zu prüfen.

Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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